Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2022/006  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie Investitionsprogramm bis 2025
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
20.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltsatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Absatz 1 NKomVG ist für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2022 wurde den Ratsmitgliedern am 21.12.2021 zur Verfügung gestellt; zusätzlich ist er für das Bürgerinformationssystem dieser Beschlussvorlage zusammen mit dem Investitionsprogramm erneut als Anlage beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/innen wurden zum Haushalt gehört. Die Wünsche und Anregungen wurden teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in der Gruppe bzw. Fraktion im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst und zur Verfügung gestellt.

Die Haushaltspläne der Gemeinde Hohenhameln waren in den vergangenen Jahren regelmäßig nicht ausgeglichen. Das hatte zur Folge, dass nach dem geltenden Haushaltsrecht jeweils Haushaltssicherungskonzepte aufgestellt werden mussten. Obwohl der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr erneut nicht ausgeglichen war, hat der Rat bei der Beschlussfassung am 10.12.2020 von der Ausnahmeregelung des § 182 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 NKomVG Gebrauch gemacht, kein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen, soweit wegen der seinerzeit festgestellten epidemischen Lage der Haushaltsausgleich nicht erreicht werden konnte.

Dies vorausgeschickt ist nach dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf für das Haushaltsjahr 2022 kein Haushaltssicherungskonzept erforderlich, da die Verpflichtung zum Haushaltsausgleich gemäß § 110 Absatz 5 Satz 1 NKomVG als erfüllt gilt, indem der Gesamtbetrag aller Erträge (im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt) den Gesamtbetrag aller Aufwendungen (im ordentlichen und außerordentlichen Haushalt) erreicht.

Die Eckdaten der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans entwickeln sich im Haushaltsjahr 2022 gegenüber dem Vorjahr wie folgt:

Insgesamt schließt der Gesamtergebnishaushalt im Entwurf für 2022 mit einem Jahresergebnis in Form eines Überschusses von 28.100 Euro. Dieses Jahresergebnis setzt sich aus einem ordentlichen Ergebnis von -2.041.900 Euro und einem außerordentlichen Ergebnis von 2.070.000 Euro zusammen.

Im ordentlichen Ergebnishaushalt geht der Verwaltungsentwurf von ordentlichen Erträgen in Höhe von 15.635.100 Euro aus, die damit um 1.038.600 Euro höher ausfallen als im Vorjahr. Diese Verbesserungen liegen insbesondere an höheren Steuereinnahmen und allgemeinen Zuwendungen, die trotz coronabedingter Einschränkungen in einzelnen Bereichen voraussichtlich über dem Ansatz des Vorjahres liegen werden. Bei den ordentlichen Aufwendungen geht der Entwurf von 17.677.000 Euro aus, die damit um 1.656.700 Euro über den Ansätzen des Vorjahres liegen. Hier entstehen Mehraufwendungen insbesondere in den Bereichen Personalaufwendungen, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Transferaufwendungen. Allein letztere steigen gegenüber 2021 um 901.100 Euro durch erhebliche Kostensteigerungen bei den Kindertagesstätten und der Kreisumlage. Der Saldo des ordentlichen Ergebnisses beläuft sich damit auf einen Fehlbedarf von -2.041.900 Euro.

Kompensiert werden kann der Fehlbedarf im ordentlichen Haushalt durch Erträge aus der Vermarktung von Baugrundstücken im außerordentlichen Haushalt. Nach den Planungen wird der Trend aus den Vorjahren 2022 weiter anhalten und zu einer zügigen Veräußerung der Grundstücke aus den vermarktungsreifen Baugebieten führen. Durch die außerordentlichen Erträge von 2.070.000 Euro wird im Jahresergebnis ein Überschuss von 28.100 Euro geplant.

Der Finanzhaushalt hat zwar keine unmittelbare Bedeutung für den Haushaltsausgleich, spielt aber eine maßgebliche Rolle bei der Sicherstellung der Liquidität. Er unterteilt sich jeweils in Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, für Investitionstätigkeit und für Finanzierungstätigkeit.

Im Entwurf des Gesamtfinanzhaushalts steigt die Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 895.800 Euro auf 14.886.200 Euro. Ursächlich dafür sind analog zum Ergebnishaushalt höhere Einzahlungen bei Steuern sowie allgemeinen Zuwendungen. Die Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um 1.707.500 Euro auf 16.662.900 Euro. Grund hierfür sind entsprechend höhere Personalauszahlungen, Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen sowie Transferauszahlungen. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt 2022 -1.776.700 Euro gegenüber -965.000 Euro im Vorjahr.

Die Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit beträgt im Haushaltsentwurf 2022 7.197.000 Euro und liegt 5.828.600 Euro unter den Ansätzen des Vorjahres. In den Ansätzen sind als wesentliche Einzelpositionen insbesondere Maßnahmen wie das Feuerwehrgerätehaus Clauen (1.000.000 Euro), Straßenbaumaßnahmen von insgesamt 3.793.000 Euro (darunter Schützenstraße 200.000 Euro, überörtlicher Verbindungsweg Equord-Mehrum 1.200.000 Euro, Ackerköpfe 350.000 Euro, Equorder Weg 650.000 Euro, Kleines Siek 230.000 Euro, Gewerbegebiet Ost 600.000 Euro, Regenwasserkanäle Equord 280.000 Euro) sowie Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED (280.000 Euro). Den Auszahlungen stehen Einzahlungen für Investitionstätigkeit gegenüber, die sich insbesondere aus Erschließungsbeiträgen, Fördermitteln und Verkaufserlösen aus Grundstücksverkäufen zusammensetzen. Die Gesamteinzahlungen für Investitionstätigkeit von 7.713.200 Euro übersteigen die aufgeführten Auszahlungen um 1.516.200 Euro und führen zu einem positiven Saldo in dieser Höhe.

Als Konsequenz aus dem positiven Saldo der Investitionstätigkeit werden für das Haushaltsjahr 2022 keine Kreditaufnahmen für Investitionen geplant, so dass der Saldo aus Finanzierungstätigkeit allein in den Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit, nämlich den Auszahlungen für die Tilgung der Bestandsdarlehen in Höhe von -485.100 Euro bestehen.

Die mittelfristige Finanzplanung bis einschließlich 2025 steht nach aktuellem Planungsstand unter schlechteren Vorzeichen. Die Folgejahre werden im Ergebnishaushalt wahrscheinlich nicht ausgeglichen sein, die zu erwartenden Fehlbedarfe steigen von -1.305.400 Euro in 2023 über -1.504.300 Euro (2024) auf -1.903.200 Euro in 2025. Im Finanzhaushalt wird 2023 und 2024 wieder ein negativer Saldo aus Investitionstätigkeit erwartet, der zu vorgesehenen Darlehensaufnahmen von 3.592.500 Euro im Jahr 2023 und 1.839.500 Euro im Jahr 2024 führt.

Zu weiteren Einzelheiten der geplanten Haushaltsansätze wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen.

Außerdem werden nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eintretende Veränderungen wie bisher üblich zu den jeweiligen Sitzungen der Ausschüsse und des Rats in Form einer Änderungsliste zur Verfügung gestellt. 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 sowie das Investitionsprogramm bis 2025 werden erlassen.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Siehe Anlagen.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2022 Haushaltsplan Entwurf (1280 KB)      
Anlage 2 2 2022 Investitionsprogramm Entwurf (110 KB)