Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/094  

 
 
Betreff: III. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln vom 06.12.2007
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
20.01.2022 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.01.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Anlage BV 2021_094 III. Nachtrag zur Hundesteuersatzung PDF-Dokument

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Nach § 8 Absatz 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln werden nach der Anmeldung Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines befriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen. Nach § 9 Absatz 1 der Satzung stellen Verstöße dagegen Ordnungswidrigkeiten dar.

 

Die derzeit ausgegebenen Hundesteuermarken haben am 31.12.2021 ihre Gültigkeit verloren. Deshalb müssten jetzt neue Hundesteuermarken beschafft und 2022 an sämtliche Hundehaltenden versandt werden. In Nachbarschaft der Gemeinde Hohenhameln wenden mehrere Gemeinden das Verfahren der Markenausgabe nicht mehr an. Der dadurch beabsichtige Nachweis einer Anmeldung zur Hundesteuer ist seit Einführung der Kennzeichnungspflicht der Hunde mittels elektronischem Mikrochip (Transponder) und der Registrierungspflicht nach dem Niedersächsischen Hundegesetz nicht mehr zwingend erforderlich. Seit Einführung des Zentralen Hunderegisters ist eine nahezu vollständige Deckung der im Register eingetragenen mit den zur Hundesteuer angemeldeten Hunden erfolgt. Eine zügige Halterermittlung ist mit den Chips jederzeit möglich.

 

Durch die Abschaffung der Hundesteuermarken können kurzfristig Einsparungen bei der Beschaffung und dem Versand erzielt werden. Erforderlich ist dafür eine Streichung der §§ 8 Absatz 4 und 9 Absatz 1 5. und 6. Spiegelstrich der Hundesteuersatzung. Ein Entwurf der III. Nachtragssatzung ist in der Anlage beigefügt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der III. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Hohenhameln vom 06.12.2007 wird beschlossen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es werden Einsparungen bei der Beschaffung und dem Versand der Hundesteuermarken erzielt.

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage BV 2021_094 III. Nachtrag zur Hundesteuersatzung (12 KB) PDF-Dokument (47 KB)