Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/092  

 
 
Betreff: Bewerbung der Kommunen der ILEK-Börderegion als Host Town für ein Nationalteam der Special Olympic World Games (SOWG) 2023 in Berlin
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Kenntnisnahmne
27.01.2022 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

In der Zeit vom 17.-24.06.2023 finden in Berlin die Special Olympic World Games (SOWG) für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung erstmals in Deutschland statt. Berlin wird Gastgeber der weltweit größten inklusiven Sportveranstaltung, an der Athletinnen und Athleten aus rund 170 Ländern in 24 Sportarten teilnehmen.

 

Im Vorfeld der SOWG werden deutschlandweit Kommunen gesucht, die in der Zeit vom 11.-14.06.2023 Gastgeber für ein Nationalteam sein möchten. Bewerben können sich sowohl einzelne Kommunen als auch mehrere Kommunen gemeinsam. Die Nationalteams sollen in dieser Zeit in den Kommunen wohnen, um sich dort zu akklimatisieren und auch als Team zu finden. Daneben soll auch Gelegenheit bestehen, die gastgebende Kommune im Rahmen eines kleinen Programms kennenzulernen.

 

Interessierte Kommunen konnten sich bis zum 31.10.2021 hierfür bewerben. Die Auswahlentscheidung sollte ursprünglich noch im Jahr 2021 getroffen werden, wurde aber vom Organisator inzwischen auf Anfang 2022 verschoben, so dass rund eineinhalb Jahre Zeit besteht, um sich auf die Rolle als Gastgeber vorzubereiten. Die Kosten für die Anreise vom Flughafen in die Gastkommune sowie von dort nach Berlin, die Kosten für die Unterbringung und das Programm sind von den gastgebenden Kommunen aufzubringen. Sollte ein Zuschlag erteilt werden, stehen die Organisatoren der SOWG für die Fragen der Planung und Durchführung, aber auch für die Akquise von Sponsoren zur Verfügung.

 

Die ILEK Börderegion mit ihren vier Mitgliedskommunen Algermissen, Harsum, Hohenhameln und Stadt Sehnde hat eine gemeinsame Bewerbung hierfür im Oktober 2021 abgegeben. Mit der Teilnahme als Host Town will die Börderegion auch ihre Einwohnerinnen und Einwohner auf das Thema Inklusion aufmerksam machen und dazu aufrufen, das Bewusstsein hierfür in der gesamten Bevölkerung zu stärken. Eine Kooperation zwischen Algermissen, Harsum, Hohenhameln und Sehnde arbeitet mit aller Kraft an der Selbstverständlichkeit der Inklusion – ganz nach dem Motto „Inklusion funktioniert, wenn man nicht mehr darüber redet“.

 

Durch die Teilnahme am Host Town erhofft sich die Lenkungsgruppe die Chance, Handlungsfelder zu erkennen und die Menschen für das Thema zu sensibilisieren und die Region insgesamt inklusiv weiterzuentwickeln. Es ist der Wunsch der Börderegion, Menschen und Kulturen zu begegnen, von ihnen zu lernen und sich auszutauschen, wie Inklusion im Alltag am besten gestaltet wird.

 


 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen würden erst bei einer Zusage für 2023 entstehen und würden dann für den Haushaltsplan 2023 ermittelt.