Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Für die Ortschaften Bründeln, Ohlum und Rötzum werden nach § 12 Absatz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenhameln Ortsvorsteher bestellt. Nach § 12 Absatz 2 Satz 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenhameln wird die Ortsvorsteherin oder der Ortsvorsteher in den Ortschaften Bründeln und Ohlum gemäß § 96 Absatz 1 Satz 1 NKomVG aufgrund des Vorschlags der Fraktion, deren Mitglieder der Partei angehören, die in der Ortschaft bei der Wahl der Ratsmitglieder die meisten Stimmen erhalten hat, bestimmt. Nach dem Ergebnis der Wahl für den Gemeinderat am 12.09.2021 ist vorschlagsberechtigt für die Ortschaft Bründeln die SPD-Fraktion Ohlum die CDU-Fraktion
Nach § 12 Absatz 2 Satz 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenhameln bestimmt in der Ortschaft Rötzum der Rat gemäß § 96 Absatz 1 Satz 2 NKomVG die Ortsvorsteherin oder den Ortsvorsteher.
1.Auf Vorschlag der SPD-Fraktion wird für die Ortschaft Bründeln zur Ortsvorsteherin oder zum Ortsvorsteher bestimmt: ______________________________
2. Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wird für die Ortschaft Ohlum zur Ortsvorsteherin oder zum Ortsvorsteher bestimmt: ______________________________
3. Für die Ortschaft Rötzum bestimmt der Rat zur Ortsvorsteherin oder zum Ortsvorsteher:
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