Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/079  

 
 
Betreff: Bildung des Verwaltungsausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
04.11.2021 
Konstituierende Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Verwaltungsausschuss setzt sich gemäß § 74 Absatz 1 NKomVG zusammen aus

  1. dem Hauptverwaltungsbeamten,
  2. Abgeordneten mit Stimmrecht (Beigeordnete) und
  3. Abgeordneten mit beratender Stimme.

 

In der ersten Sitzung des Rates werden nach § 75 Absatz 1 NKomVG die Beigeordneten sowie die Abgeordneten mit beratender Stimme bestimmt. Die Zahl der Beigeordneten beträgt in Gemeinden, deren Vertretung 14 bis 24 Abgeordnete hat, vier. Der Rat kann vor der Besetzung des Verwaltungsausschusses für die Dauer der Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht.

Die Sitze werden nach §§ 75 Absatz 1 Satz 1, 71 Absatz 2 Satz 2 NKomVG auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Über die Zuteilung übrig bleibender Sitze entscheidet bei gleichen Höchstzahlen das Los. Für den Fall, dass einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Abgeordneten angehören, steht ihr nach § 71 Absatz 3 Satz 2 NKomVG ein sogenanntes Vorausmandat zu, um sicherzustellen, dass ihr auch mehr als die Hälfte der im Ausschuss insgesamt zu vergebenden Sitze zustehen.

Zum Zeitpunkt der Einladung zur konstituierenden Sitzung ist nach den vorliegenden Anzeigen davon auszugehen, dass die Sitzverteilung zwischen der SPD-Fraktion und der Gruppe „Wir für Hohenhameln“, die sich aus der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und dem Einzelbewerber Heiner Goldbeck zusammensetzt, erfolgt. Demnach führt die Berechnung nach Höchstzahlen zu folgender Reihenfolge (jeweils in Klammern hinter der Höchstzahl):

Fraktion/Gruppe  SPD  Wir für Hohenhameln

Mitgliederzahl  11        13

Teiler 1   11,00 (2.) 13,00  (1.)

Teiler 2     5,50 (4.)   6,50  (3.) 

Teiler 3     3,67 (6.)   4,33 (5.)

Teiler 4     2,75    3,25    

 

Bei gesetzlich grundsätzlich vier vorgesehenen Sitzen im Verwaltungsausschuss würden nach größten Höchstzahlen je zwei und bei sechs Beigeordneten je drei auf die SPD-Fraktion und die Gruppe „Wir für Hohenhameln“ entfallen. Gehören einer Fraktion oder Gruppe mehr als die Hälfte der Abgeordneten (im Rat) an, so stehen ihr nach § 71 Absatz 3 Satz 1 NKomVG mehr als die Hälfte der im Ausschuss insgesamt zu vergebenden Sitze zu. Ist dies nach der Verteilung nach § 71 Absatz 2 Satz 2 nicht gewährleistet, so wird zunächst der in § 71 Absatz 3 Satz 1 genannten Fraktion oder Gruppe ein Sitz zugeteilt. Für die danach noch zu vergebenden Sitze sind § 71 Absatz 3 Sätze 2-4 anzuwenden.

Nach der o.g. Konstellation ergibt sich unter Berücksichtigung dieses sog. Vorausmandats folgende Reihenfolge:

Fraktion/Gruppe  SPD  Wir für Hohenhameln

Mitgliederzahl  11        13

sog. Vorausmandat     (1.)

Teiler 1   11,00 (3.) 13,00  (2.)

Teiler 2     5,50 (5.)   6,50  (4.) 

Teiler 3     3,67    4,33 (6.)

Teiler 4     2,75    3,25  

 

Im Ergebnis erhält bei vier Beigeordneten die Gruppe „Wir für Hohenhameln“ drei sowie die SPD-Fraktion einen Sitz, bei Erhöhung auf sechs Beigeordnete die Gruppe „Wir für Hohenhameln“ vier sowie die SPD-Fraktion zwei Sitze.

Die Bildung des Verwaltungsausschusses erfolgt dadurch, dass die Fraktionen und Gruppen Mitglieder entsprechend der Zahl der bei der Verteilung auf sie entfallenen Sitze benennen. Die Vertretung stellt die sich ergebende Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung durch Beschluss fest.

 

Nach dem Beschluss nach § 71 Absatz 5 NKomVG ist für jede Beigeordnete und jeden Beigeordneten von der Fraktion oder Gruppe, die das Mitglied benannt hat, ein Vertreter zu bestimmen. Die Bestellung als Vertreter bedarf keines Ratsbeschlusses. Gesetzlich ist geregelt, dass sich Vertreter, die von der gleichen Fraktion oder Gruppe benannt worden sind, untereinander vertreten.

 

 

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1.Die Zahl der Beigeordneten wird für die Dauer der Wahlperiode um zwei auf sechs erhöht.

 

2.Die Sitzverteilung im Verwaltungsausschuss auf die Fraktionen und Gruppen ergibt sich wie folgt:

a) Fraktion/Gruppe __________________: ___ Sitze

b) Fraktion/Gruppe __________________: ___ Sitze

 

3.Die Beigeordneten werden auf Benennung der Fraktionen/Gruppen wie folgt bestimmt:

a) Fraktion/Gruppe _______________:  ______________________________

       ______________________________

       ______________________________

       ______________________________

b) Fraktion/Gruppe _______________:  ______________________________

       ______________________________

 

5.Dievon den Fraktionen/Gruppen benannten persönlichen Vertreter werden wie folgt zur Kenntnis genommen:

a) Fraktion/Gruppe _______________:  ______________________________

       ______________________________

       ______________________________

       ______________________________

b) Fraktion/Gruppe _______________:  ______________________________

       ______________________________

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: