Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Nach § 81 Absatz 1 NKomVG findet die Vereidigung des Hauptverwaltungsbeamten in der ersten Sitzung der Vertretung nach dem Beginn der Wahlperiode der Abgeordneten statt. Sie wird von der oder dem ältesten anwesenden und hierzu bereiten Abgeordneten durchgeführt. Die Vereidigung besteht in der Abnahme eines beamtenrechtlichen Diensteides gemäß § 38 Absatz 1 Satz 1 BeamtStG mit folgendem Wortlaut:
„Ich schwöre, dass ich, getreu den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates, meine Kraft dem Volke und dem Lande widmen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und die Niedersächsische Verfassung wahren und verteidigen, in Gehorsam gegen die Gesetze meine Amtspflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegenüber jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“
Die Vereidigung wird durchgeführt.
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