Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2021/013  

 
 
Betreff: Baugebiet "Gewerbegebiet Ost", Ortschaft Hohenhameln
1. Festsetzung des Ablösungsbetrages für die Erschließungskosten
2. Festsetzung des Verkaufspreises für die Gewerbegrundstücke
3. Vergabeverfahren für die Gewerbegrundstücke
4. Erschließung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:1. Herr Brandes
2. Frau Bankes
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.03.2021 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (Umlaufverfahren) ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
GE-Ost_10-1 B-Plan  
Ablöseberechnung Erschl.-Kosten  

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Die Vermarktung von Grundstücken im „Gewerbegebiet Ost“ ist parallel zu den Erschließungsmaßnahmen für das Jahr 2021/2022 geplant. Der in der Anlage beigefügte Bebauungsplan (siehe auch BV-Nr. 2021/017) wird mit der öffentlichen Bekanntmachung rechtskräftig.

Mit dem Kaufpreis sind von den Erwerbern der Grundstücke Erschließungsbeiträge je m² Gewerbefläche an die Gemeinde zu entrichten. Die Erschließungskosten nach dem Baugesetzbuch sollen in Verbindung mit der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln für alle Erschließungsanlagen im „Gewerbegebiet Ost“ abgelöst werden.

Die Berechnung der Erschließungskosten wurde teilweise auf der Grundlage einer Kostenschätzung der Ing.-Büro Richter GmbH durchgeführt. Bei den Kosten für den Endausbau wurde mit einer Preissteigerung von 2,5 % pro Jahr bis zum geplanten Beginn der Bauarbeiten gerechnet. Nach der beigefügten Ablöseberechnung ergibt sich demzufolge ein Ablösebetrag in Höhe von 30,04 €/m². Die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes sind in der Ablöseberechnung nicht berücksichtigt, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.  

Für die Gewerbegrundstücke sollten 75,00 €/m² als Verkaufspreis, inklusive des vorgenannten Ablösebetrages für die Erschließungskosten, festgesetzt werden.

Ferner sind die Anschlusskosten für Strom, Gas, Telekomunikation, Trinkwasser sowie der Baukostenzuschuss Abwasserbeseitigung an die jeweiligen Versorgungsträger zu zahlen.

Ziel der Gemeinde ist das Anwerben und Ansiedeln von Unternehmen aus anderen Regionen, der Erhalt und die Expansion bestehender Unternehmen sowie die Förderung von Klein- und Mittelbetrieben sowie Existenzgründern. Daher sind aus dem Kreis der Kaufinteressenten Ansiedlungsgespräche vorrangig mit denen zu führen, die ein Gewerbegrundstück für eine Neuansiedlung eines Betriebes erwerben wollen, durch die neue Arbeitsplätze geschaffen und durch die das örtliche Produktangebot erweitert wird. Ferner sind Gewerbetreibende bei der Vergabe der Flächen zu berücksichtigen, die einen ansässigen Gewerbebetrieb aus einem Wohngebiet in ein Gewerbegebiet verlegen, expandieren möchten und Büroräume, Betriebsstätte und Lager zusammengeführt werden sollen. Nachrangig sind die Ansiedlung von reinen Lagerhallen, Hallen zur Stellplatzvermietung oder Garagenparks zu betrachten.

Um zu gewährleisten, dass die Grundstücke zeitnah bebaut werden, ist eine Bebauungsfrist von 3 Jahren ab Vertragsabschluss mit den Käufern zu vereinbaren.

Der Vermessungsauftrag sollte an das Katasteramt Peine vergeben werden.

Zur Bereitstellung der Gewerbegrundstücke ist es erforderlich, die Anbindung an die B494 mit dem Bau eines Kreisverkehrsplatzes herzustellen. Außerdem sind die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) in Asphaltbauweise, die Stichstraßen als asphaltierte Baustraßen und die Straßenbeleuchtungsanlage im Gewerbegebiet zu errichten.

Mit dem Straßenbaulastträger der B 494 ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung der Erschließungsstraße inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen.

Der Wasserverband Peine wird die Schmutz- und Regenwasserkanalisation sowie ein Regenrückhaltebecken herstellen. Außerdem sind die Versorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, und Telekommunikation durch die jeweiligen Versorger zu verlegen.

Der Auftrag zur Erstellung der Planung und der Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung sollte der Ing.-Büro Richter GmbH erteilt werden, da diese bereits Voruntersuchungen im Rahmen der Bauleitplanung und für den Zuwendungsantrag nach den Richtlinien zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (R-GVFG) durchgeführt hat.

Das Vergabeverfahren wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt.

 

 

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  1. Die Erschließungskosten im „Gewerbegebiet Ost“, Ortschaft Hohenhameln, werden nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln mit 30,04 €/m² Grundstücksfläche abgelöst. Für die Haupterschließungsstraße (Verlängerung der „Ziegeleistraße“) und die Verkehrsanbindung an die Bundesstraße 494 einschl. Bau eines Kreisverkehrsplatzes werden keine Erschließungsbeiträge erhoben, da diese Baumaßnahmen einen Abschnitt der Ortsumgehung darstellen.

 

  1. Die Gewerbegrundstücke werden zu einem Verkaufspreis in Höhe von 75,00 €/m² veräußert.

 

  1. Die Fläche für das Regenrückhaltebecken wird an den Wasserverband Peine zu einem Kaufpreis von 20,00 €/m² übertragen.

 

  1. Die Vermarktung der Gewerbegrundstücke erfolgt wie im Sachverhalt beschrieben.

 

  1. In den Grundstücksverträgen ist eine Bebauungsauflage von 3 Jahren nach Vertragsabschluss aufzunehmen.

 

  1. Den Auftrag für die ingenieurtechnischen Vermessungen erhält das Katasteramt Peine.

 

  1. Die Ing.-Büro Richter GmbH, Hildesheim, erhält den Auftrag zur Erstellung der Plan- und Ausschreibungsunterlagen sowie für die Bau- und Objektüberwachung.

 

  1. Das Vergabeverfahren für die Baumaßnahmen wird durch die zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine durchgeführt. Der Auftrag zur Ausführung der Erschließungsarbeiten im „Gewerbegebiet Ost“ ist anschließend an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.

 

  1. Mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist eine Ablösevereinbarung über die Verkehrsanbindung an die B 494 inklusive Bau des Kreisverkehrsplatzes abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

Freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

ca. 2.250.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

Insgesamt (inkl. HHR)

       ca. 2.270.000 €    

bei Produkt

541100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

siehe unten

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

-Einzahlungen aus der Veräußerung der Baugrundstücke

-Einzahlungen aus der Veräußerung der Fläche für das Regenrückhaltebecken an den Wasserverband

-Zuwendungen nach den R-GVFG in Höhe von ca. 490.000 €

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GE-Ost_10-1 B-Plan (1164 KB)      
Anlage 2 2 Ablöseberechnung Erschl.-Kosten (193 KB)