Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Antrag wurde als Dringlichkeitsantrag zur Ratssitzung am 24.09.2020 gestellt. Nachdem die Dringlichkeit durch den Rat abgelehnt wurde, ist der Antrag nach der Geschäftsordnung weiter zu behandeln. Nach § 5 Absatz 2 der Geschäftsordnung entscheidet der Rat darüber, welchem Ausschuss die Anträge zur Vorbereitung überwiesen werden sollen. Liegt keine Dringlichkeit vor oder findet innerhalb eines Monats nach Eingang eines Antrags keine Ratssitzung statt, entscheidet der Verwaltungsausschuss anstelle des Rates über die Ausschussverweisung. Der Antrag wird deshalb zur Ausschussverweisung auf die Tagesordnung der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.10.2020 gestellt.
Die vom Ratsmitglied genannten Anträge vom 18.09.2020 liegen der Verwaltung nicht vor. Am 23.09.2020 sind von Herrn Habermann abweichende Anträge eingegangen, so dass eine Beschlussfassung über die anliegenden Anträge nicht möglich ist.
Ablehnung.
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