Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Mit Erwerb der Mehrfacheintrittskarten wird zwischen den Parteien ein Benutzungsvertrag geschlossen Entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist haben diese Eintrittskarten eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.
Nachdem das Hallenbad in der Zeit vom 16.03. bis 26.08.2020 geschlossen war, ist es inzwischen im eingeschränkten Betrieb auf Grundlagen von Vorgaben und Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Peine wieder geöffnet. Alle Badegäste haben nun wieder die Möglichkeit, 10er Karten zu nutzen. Aufgrund der langen Corona-Zwangspause wird die Gültigkeitsdauer bei Bedarf bürgerfreundlich über die gesetzliche Mindestfrist hinaus verlängert. Damit haben alle Badegäste die Möglichkeit, sie auch später nach Corona noch abzuschwimmen.
Eine Rücknahme von 10er-Karten, gerade auch von schon angefangenen, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Lediglich in Ausnahmefällen, die eine weitere Nutzung der Karten während der Gültigkeitsdauer ausschließen, z. B. Krankheit, kann eine Rückgabe erfolgen. Die Karten können im Übrigen auch problemlos an andere Personen übertragen werden.
In der Praxis wurde zuletzt nur einmal die Rücknahme einer angebrochenen Karte verlangt, die aus den vorgenannten Gründen abgelehnt wurde. Eine Rücknahmeregelung ist damit offensichtlich nicht erforderlich.
Ablehnung.
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