Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2020/075  

 
 
Betreff: Antrag des Ratsmitglieds Goldbeck; Auftrag an den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung für die nächste Sitzung des Gemeinderates folgenden Punkt in die Tagesordnung aufzunehmen: auf Grund der derzeitigen Situation (Corona Pandemie) sollte es den Bürgerinnen und Bürgern möglich sein, nicht verbrauchte Eintrittskarten für das Hallenbad Mehrum zurückzugeben und den Barwert von der Gemeindeverwaltung erstattet zu bekommen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
24.09.2020 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln abgelehnt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
BV 075_2020 Antrag Ratsmitglied Goldbeck aufgrund der derzeitigen Situation (Corona Pandemie) sollte es den Bürgerinenn und Bürgern nöglich sein  

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Mit Erwerb der Mehrfacheintrittskarten wird zwischen den Parteien ein Benutzungsvertrag geschlossen   Entsprechend der gesetzlichen Verjährungsfrist haben diese Eintrittskarten eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren.

 

Nachdem das Hallenbad in der Zeit vom 16.03. bis 26.08.2020 geschlossen war, ist es inzwischen im eingeschränkten Betrieb auf Grundlagen von Vorgaben und Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen und in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Peine wieder geöffnet. Alle Badegäste haben nun wieder die Möglichkeit, 10er Karten zu nutzen. Aufgrund der langen Corona-Zwangspause wird die Gültigkeitsdauer bei Bedarf bürgerfreundlich über die gesetzliche Mindestfrist hinaus verlängert. Damit haben alle Badegäste die Möglichkeit, sie auch später nach Corona noch abzuschwimmen.

 

Eine Rücknahme von 10er-Karten, gerade auch von schon angefangenen, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Lediglich in Ausnahmefällen, die eine weitere Nutzung der Karten während der Gültigkeitsdauer ausschließen, z. B. Krankheit, kann eine Rückgabe erfolgen. Die Karten können im Übrigen auch problemlos an andere Personen übertragen werden.

 

In der Praxis wurde zuletzt nur einmal die Rücknahme einer angebrochenen Karte verlangt, die aus den vorgenannten Gründen abgelehnt wurde. Eine Rücknahmeregelung ist damit offensichtlich nicht erforderlich.

 

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Ablehnung.

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 075_2020 Antrag Ratsmitglied Goldbeck aufgrund der derzeitigen Situation (Corona Pandemie) sollte es den Bürgerinenn und Bürgern nöglich sein (302 KB)