Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software wurde nun der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 erstellt.
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine vom 08.06.2020 bis 04.09.2020 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 04.09.2020 sowie der zugrundeliegende Jahresabschluss, nach § 128 Absatz 3 NKomVG bestehend aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang, sind dieser Vorlage beigefügt.
Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht einzuhalten, so dass die Vorlage verspätet erfolgt. Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Beanstandungen wurden bzw. werden berichtigt und im bevorstehenden Jahresabschluss 2018 berücksichtigt.
Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017.
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