Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/094  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Kleines Siek", Ortschaft Equord, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
09.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Kleines Siek-Gebietsabgrenzung 13b  

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Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat am 21.06.2018 die Aufstellungsbeschlüsse für den Bebauungsplan „Kleines Siek“ und die 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Equord gefasst (s. Vorlage Nr. 2018/032).

Zwischenzeitlich wurden mehrere Gespräche in dieser Angelegenheit u.a. mit dem Grundstückseigentümer, dem Wasserverband Peine, dem Ing. Büro Richter und dem Planungsbüro Dr. Schwerdt geführt. Außerdem hat am 29.10.2019 eine Arbeitssitzung mit dem Ortsrat Equord stattgefunden, bei der die Erschließung des Baugebietes und verschiedene Bebauungsentwürfe durchgesprochen worden.

 

Der Bebauungsplan sollte im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB durchgeführt werden, da die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes müsste dazu bis zum 31.12.2019 förmlich eingeleitet und der Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2021 gefasst werden.

Die entsprechende Gebietsabgrenzung wird dieser Vorlage beigefügt.

Im beschleunigten Verfahren kann ein Bebauungsplan auch aufgestellt werden, der von den Festsetzungen des Flächennutzungsplanes abweicht; der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Aus diesem Grund sollte der bereits gefasste Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgehoben werden.

 

 

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  1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachte Fläche wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Kleines Siek“, Ortschaft Equord, im beschleunigten Verfahren gem. § 13b BauGB aufgestellt.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Ortschaft Equord wird aufgehoben.

 

  1. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

Freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

0

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Ca. 15.000

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Kleines Siek-Gebietsabgrenzung 13b (267 KB)