Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Östlich der Triftstraße“, Ortschaft Mehrum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2019/066). Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für die Nachverdichtung von Flächen. Der Bebauungsplan kann deshalb im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ebenso kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) abgesehen werden. Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wurde mit den Antragstellern abgeschlossen. Ein Planentwurf mit Begründung ist in der Anlage beigefügt.
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