Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/085  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Östlich der Triftstraße", Ortschaft Mehrum;
a) Beratung über den Entwurf
b) Beschluss über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-105
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
25.11.2019 
Sitzung des Ortsrates Mehrum (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
09.12.2019 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
12.12.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 26.09.2019 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Östlich der Triftstraße“, Ortschaft Mehrum, gefasst (siehe Vorlage Nr. 2019/066). Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne von § 13a Baugesetzbuch (BauGB) für die Nachverdichtung von Flächen. Der Bebauungsplan kann deshalb im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Ebenso kann von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach den §§ 3 Abs. 1 (Beteiligung der Öffentlichkeit) und 4 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Behörden) abgesehen werden.

Der städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Planungskosten wurde mit den Antragstellern abgeschlossen.

Ein Planentwurf mit Begründung ist in der Anlage beigefügt.

 

 

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  1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Östlich der Triftstraße“, Ortschaft Mehrum, wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4 a Abs. 2 gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3-2 Östl. der Triftstr. B-Plan farbe (193 KB)      
Anlage 2 2 3-2 Östl. der Triftstr. PLZ farbe (168 KB)      
Anlage 3 3 3-2 Östl. der Triftstr. PLZ-TF (163 KB)      
Anlage 4 4 3-2 Östlich der Triftstraße Begründung (919 KB)