Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat beschließt gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 9 NKomVG über die Haushaltssatzung sowie das Investitionsprogramm. Gemäß § 112 Absatz 1 NKomVG ist für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Der Verwaltungsentwurf des Haushaltsplans 2020 wurde den Ratsmitgliedern am 05.11.2019 zur Verfügung gestellt; zusätzlich ist er in seiner aktuellen Fassung dieser Beschlussvorlage zusammen mit dem Investitionsprogramm als Anlage beigefügt. Die Ortsräte und Ortsvorsteher/in wurden zum Haushalt gehört. Die Wünsche und Anregungen wurden teilweise in den Entwurf eingearbeitet und zur Beratung in den Fraktionen im Übrigen vollständig in Form einer Liste erfasst. Die Haushaltspläne der Gemeinde Hohenhameln sind seit mehreren Jahren unausgeglichen. Infolge dessen wurde bereits mit der Beschlussfassung über den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 ein Arbeitskreis Haushaltssicherung ins Leben gerufen, der auch 2019 wieder getagt hat. Als wesentliches Ergebnis der Empfehlungen dieses Arbeitskreises hat der Rat ab 01.01.2019 eine Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B auf jeweils 570 v.H. beschlossen, die sich auch auf das Ergebnis des aktuellen Haushaltsplans auswirken. Insgesamt werden sich die Eckdaten der Haushaltssatzung nach dem vorliegenden Entwurf gegenüber dem Vorjahr wie folgt entwickeln:
Im Ergebnishaushalt geht der Entwurf von insgesamt 976.800 Euro höheren Erträgen als im Vorjahr aus. Bei den einzelnen Positionen werden die Steuern um 521.000 Euro höher als im Vorjahr veranschlagt. Neben der Verstetigung der Mehrerträge aus der Erhöhung der Grundsteuern werden auch die Ansätze bei der Gewerbesteuer um 140.000 Euro und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 200.000 Euro höher veranschlagt als im Jahr zuvor. Die Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich steigen voraussichtlich um 524.000 Euro. Die ordentlichen Aufwendungen verringern sich gegenüber dem Vorjahr um 403.200 Euro. Ursächlich dafür sind Verringerungen der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um 179.000 Euro und der Transferaufwendungen um 300.400 Euro; letztere beinhalten eine um 155.000 Euro niedrigere Kreisumlage. Insgesamt ergibt der Entwurf des Ergebnishaushalts einen Fehlbedarf von – 1.606.400 Euro. Damit wird wiederum kein Haushaltsausgleich erreicht, der Fehlbedarf fällt aber immerhin um 1.380.000 Euro niedriger aus als im Vorjahr. Im Finanzhaushalt werden die Auszahlungen für Investitionen brutto nochmals um 1.640.100 Euro hochgefahren und belaufen sich auf 8.394.300 Euro; das entspricht nach Abzug der Einzahlungen für Investitionen einer erforderlichen Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 7.355.500 Euro. Sämtliche Investitionen ergeben sich aus dem in der Anlage beigefügten Investitionsprogramm. Der Endbestand an Zahlungsmitteln wird zum Ende des Haushaltsjahres 2020 voraussichtlich -5.210.800 Euro betragen und in dieser Höhe durch Liquiditätskredite gedeckt werden müssen. Zu weiteren Einzelheiten der geplanten Haushaltsansätze wird auf die Ausführungen im Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf verwiesen. Auch die mittelfristige Finanzplanung bis 2023 lässt bis auf weiteres keine andere Perspektive erwarten. Die Gemeinde Hohenhameln wird strukturbedingt voraussichtlich nicht in der Lage sein, ausgeglichene Haushalte zu erreichen und stattdessen weitere Fehlbedarfe zwischen -1.389.200 Euro und -1507.600 Euro haben. Auf die bereits 2010 begonnenen Maßnahmen im Rahmen der Haushaltssicherungskonzepte wird es deshalb auch in Zukunft verstärkt ankommen. Der anliegende Haushaltsplan enthält den in der ersten Fassung noch unvollständigen Vorbericht sowie die fehlenden Anlagen Haushaltssicherungskonzept und Haushaltssicherungsbericht. Nach Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs eintretende Veränderungen werden wie bisher in Form einer Änderungsliste zu den jeweiligen Sitzungen zur Verfügung gestellt.
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 sowie das Investitionsprogramm bis 2023 werden erlassen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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