Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Eigentümer des Grundstückes Triftstraße 6 u. 8 in der Ortschaft Mehrum beabsichtigen, auf dem östlichen Teil ihres Grundstückes ein weiteres Wohngebäude zu errichten. Im vorderen Bereich des Grundstückes befinden sich bereits zwei Wohnhäuser. Eine entsprechende Bauvoranfrage wurde vom Landkreis Peine aus planungsrechtlichen Gründen negativ beurteilt, da sich die in dritter Reihe beantragte Bebauung nicht in die Lage der umliegenden Bebauung einfügt. Die Grundstückseigentümer haben daher mit Schreiben vom 08.05.2019 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt und sich zur Übernahme der entstehenden Kosten bereit erklärt. Nördlich angrenzend befindet sich ein landwirtschaftlicher Betrieb, so dass der städtebauliche Einfügungsrahmen dörflichen Ursprungs und als bestimmender Gebietscharakter hinreichend zu erkennen ist. Um die Fläche dementsprechend als Dorfgebiet auszuweisen, ist die Einbeziehung des Betriebes in den Planbereich notwendig. Die Eigentümer der Grundstücke Triftstraße 2 bzw. 4 haben sich auf Nachfrage nicht dazu geäußert, ob sie an der Einbeziehung ihrer Grundstücke in das Plangebiet interessiert sind. Der Bebauungsplan würde die Anforderungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllen und könnte im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Eine Gebietsabgrenzung des vorgesehenen Planbereiches ist in der Anlage beigefügt.
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