Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung im Rechnungsstil der doppischen Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software wurde nun der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 erstellt. Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012 wurde vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Peine in der Zeit vom 02.02.2016 bis 30.03.2016 geprüft. Der Prüfungsbericht vom 31.03.2016 sowie der zugrundeliegende Jahresabschluss 2012, nach § 128 Abs. 3 NkomVG bestehend aus der Ergebnisrechung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang, sind dieser Vorlage beigefügt. Der Jahresabschluss 2012 beinhaltet folgende Eckdaten:
Nach § 129 Abs. 1 Satz 1 NkomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o. g. Gründen (Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und Einführung der Software) nicht einzuhalten, so dass die Vorlage verspätet erfolgt. Die vom Rechnungsprüfungsamt vorgenommenen Beanstandungen werden soweit nicht bereits erfolgt berichtigt und im bevorstehenden Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 berücksichtigt.
Der Rat beschließt nach § 129 Abs. 1 Satz 3 NkomVG über den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2012.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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