Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2019/043  

 
 
Betreff: Hannoversche Informationstechnologien AöR (HannIT): Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt "Hannoversche Informationstechnologien AöR" (HannIT)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
27.06.2019 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Schon zu Beginn der interkommunalen Zusammenarbeit – die zum Ziel hatte, eine gemeinsame kommunale Anstalt ins Leben zu rufen, die ihre Träger im Bereich der elektronischen Datenverarbeitung und der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) unterstützt – war es gewünscht, den Kreis der Trägerkommunen auch über die Grenzen der Region Hannover hinaus zu erweitern. In § 1 Abs. 1 Satz 2 der Anstaltssatzung ist dieses Interesse festgeschrieben.

Als weitere Gebietskörperschaften haben die Stadt Peine und die Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg Interesse an einer Beteiligung geäußert und die entsprechenden Beschlussfassungen vorbereitet.

In diesem Zusammenhang wird die Anstaltssatzung entsprechend geändert und das Stammkapital (§ 1 Abs. 5) durch den Beitritt der neuen Träger entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden zum Zwecke der Klarstellung einige redaktionelle Änderungen sowie Aktualisierungen vorgenommen.

Die durchgeschriebene Satzung in bereits geänderter Form finden Sie in Anlage 3.

Anlagen:

  1. Öffentlich-rechtlicher Vertrag
  2. Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien HannIT AöR“, (HannIT)
  3. Satzung in abgeänderter Form

 

 


Der Rat stimmt dem Beitritt der Stadt Peine und der Gemeinden Edemissen, Ilsede und Wendeburg zur gemeinsamen kommunalen Anstalt HannIT und der damit verbundenen Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“, (HannIT) zu. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den öffentliche-rechtlichen Vertrag über die Beteiligung weiterer Träger und über die Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt „Hannoversche Informationstechnologien AöR“ (HannIT) abzuschließen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanziellAuswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                       bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                         Nein        Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BV 2019_043 Anlage 1 Öffentlich-rechtlicher Vertrag (1955 KB)      
Anlage 2 2 BV 2019_043 Anlage 2 Satzung zur 6. Änderung der Satzung der gemeinsamen kommunalen Anstalt Hannoversche Informationstechnologie HannIT AöR, (HannIT) (1194 KB)      
Anlage 3 3 BV 2019_043 Anlage 3 Satzung in abgeänderter Form (1291 KB)