Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Firma DIBA Entsorgung Gesellschaft mbH (DIBA) ist im Raum Hannover – Braunschweig als Entsorgungsunternehmen tätig. Das Geschäftsfeld der DIBA konzentriert sich neben dem Betrieb eines Containerdienstes auf Bauschuttentsorgung, Gartenabfallentsorgung, Bagger- und Erdarbeiten, Holzrecycling sowie diverser anderer Aktivitäten. Die Firma beabsichtigt auf dem bereits immissionsschutzrechtlich genehmigten Gelände „Ackerköpfe 9“ im Industriegebiet „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum, folgende Änderungen:
Für diese geplanten Änderungen wurde eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von der DIBA bei dem Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig beantragt. Der Vorlage wird der vorgenannte Genehmigungsantrag auszugsweise beigefügt. Das Gewerbeaufsichtsamt hat das Vorhaben gem. § 10 Absatz 3 Bundes-Immissions-schutzgesetz (BimSchG) öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen liegen bis zum 07. Juni 2019 öffentlich aus; Einwendungen gegen das Vorhaben können bis 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist (bis zum 08.07.2019) erhoben werden. Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird, der ggf. am 18.09.2019 im Rathaus der Gemeinde Hohenhameln stattfinden würde. Das Betriebsgelände der DIBA befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Ackerköpfe“, Ortschaft Mehrum. Das den Antragsunterlagen beigefügte schalltechnische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die zulässigen Immissionskontingente nicht überschritten werden. Die Betriebszeit der Anlage bleibt unverändert: Montag bis Freitag von 6:00 bis 20:00 Uhr und Samstag von 7:00 bis 13:00 Uhr. Der Einsatz der mobilen Behandlungsanlage zur Verpressung von KMF-Abfällen soll ca. drei Mal im Kalenderjahr und an jeweils drei aufeinanderfolgenden Tagen auf dem Betriebsgrundstück erfolgen.
Die Gemeinde Hohenhameln erteilt ihr Einvernehmen zu dem im Sachverhalt erläuterten Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mit dem Hinweis, dass die Genehmigungsbehörde nach Inbetriebnahme der neuen Anlagen zu überprüfen hat, dass die Grenzwerte zum Immissionsschutz (insbesondere durch Geräusch- und Staubimmissionen) tatsächlich eingehalten werden.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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