Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seiner Sitzung am 13.12.2018 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes „Schanze“, Ortschaft Soßmar beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2018/071). Diese erfolgte in der Zeit vom 12.02. bis einschl. 13.03.2019. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 06.02.2019 unterrichtet und gem. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt. Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls im Anhang.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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