Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Zum 01.01.2018 wurden neue Abrechnungsbedingungen für Vereine u. a. bei der Nutzung von Dorfgemeinschaftshäusern/Mehrzweckgebäuden und Sportstätten (BV 40/2017 und 41/2017) beschlossen. Seitdem sind u. a. Nutzungszeiten im Trainings- und Übungsbetrieb mit 4,00 € je angefangene Zeitstunde abzurechnen. In der praktischen Umsetzung hat sich allerdings gezeigt, dass es damit - gerade bei der Abrechnung von Hallenzeiten in den Sportstätten - zu Doppelabrechnungen kommt. So werden Vereine, die z. B. die Sportstätte nacheinander für je 1 ½ Stunden nutzen, mit insgesamt 2 Stunden abgerechnet. Damit wird pro Verein eine ½ Stunde doppelt in Rechnung gestellt, die nicht effektiv wegen der vergebenen Anschlusszeit genutzt werden kann. Für Vereinsnutzer, die mehrere Trainings-/Übungsstätten in Anspruch nehmen, führt die Erhöhung des Nutzungsentgeltes von 2,00 € auf 4,00 € ohnehin zu einer Mehrbelastung. Daher sollte von der grundsätzlichen Abrechnung mit 4,00 € je angefangene Zeitstunde abgesehen werden. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Abrechnungsbedingungen rückwirkend zum 01.01.2019 wie folgt anzupassen: Bei Vereinsnutzungen u. a. wird die erste angefangene Zeitstunde mit 4,00 € abgerechnet. Danach wird jede weitere ½ Stunde mit 2,00 € in Rechnung gestellt. Die anderen im Jahr 2017 beschlossenen Abrechnungsbedingungen bleiben unverändert (Veranstaltungen mit Eintritt/Umlage, Nichtnutzung gebuchter Zeiten).
Das Entgelt für die Nutzung der Dorfgemeinschaftshäuser/Mehrzweckgebäude und Sportstätten in der Gemeinde Hohenhameln durch Vereine, Verbände, Kirchen, Gruppen und sonstige Organisationen wird rückwirkend zum 01.01.2019 für die erste angefangene Zeitstunde auf 4,00 € festgesetzt. Jede weitere ½ Stunde wird mit 2,00 € abgerechnet.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen geringe Mindereinnahmen bei den Kostenstellen 573101 bis 573111 und 421100 unter den Sachkonten 3321021
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