Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2018/087  

 
 
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Marktstraße" und Teilaufhebung der Bebauungspläne "Burgkamp Nr. 6a" und "Burgkamp Nr. 6c", Ortschaft Hohenhameln;
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss
c) Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
10.12.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
13.12.2018 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Geänderte Anlage BV 2018 087 Marktstraße (geänderte Fassung)  
Tab_3-2_Marktstraße  
Marktstraße_10-1 B-Plan  
Marktstraße_10-1 PLZ  
Marktstraße_10-1 PLZ-TF  
Marktstraße_10-1 TF  
Marktstraße_10-1_Entwurf  
Marktstraße Begr 10-1  
EDEKA Ansichten Neu  

In seiner Sitzung am 27.09.2018 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2018/061). Diese erfolgte in der Zeit vom 23.10.2018 bis 23.11.2018 (einschl.). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 18.10.2018 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.

Außerdem wird der Vorlage ein aktueller Plan der leicht veränderten Gebäudeansicht beigefügt, den der Vohabenträger übersandt hat. Die Veränderung betrifft lediglich den durch ein Portal betonten Eingangsbereich.

Die Planunterlagen befinden sich im Anhang zu dieser Vorlage.

 

 


 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.

 

  1. Der Rat der Gemeinde Hohenhameln beschließt den Bebauungsplan „Marktstraße“ und Teilaufhebung der Bebauungspläne „Burgkamp Nr. 6a“ und „Burgkamp Nr. 6c“, Ortschaft Hohenhameln, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB und § 58 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) nach Prüfung der Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander als Satzung. Zugleich beschließt er die Begründung mit Umweltbericht nach § 2a BauGB zum Bebauungsplan.

.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 9 1 Geänderte Anlage BV 2018 087 Marktstraße (geänderte Fassung) (214 KB)      
Anlage 1 2 Tab_3-2_Marktstraße (226 KB)      
Anlage 2 3 Marktstraße_10-1 B-Plan (280 KB)      
Anlage 3 4 Marktstraße_10-1 PLZ (142 KB)      
Anlage 4 5 Marktstraße_10-1 PLZ-TF (147 KB)      
Anlage 5 6 Marktstraße_10-1 TF (144 KB)      
Anlage 6 7 Marktstraße_10-1_Entwurf (426 KB)      
Anlage 7 8 Marktstraße Begr 10-1 (849 KB)      
Anlage 8 9 EDEKA Ansichten Neu (2523 KB)