Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In seiner Sitzung am 27.09.2018 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2018/059). Diese erfolgte in der Zeit vom 23.10.2018 bis 23.11.2018 (einschl.). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 18.10.2018 unterrichtet und gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beteiligt. Die eingegangen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt. Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls im Anhang.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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