Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Volksbank BraWo Projekt GmbH plant ein „Wohnquartier“ auf dem ehemaligen Gelände der Firma Steinbach in der Ortschaft Hohenhameln. Nach dem bisherigen Planungsstand sollen auf dem Grundstück eine seniorengerechte Wohnanlage, Eigentumswohnen, Mietwohnungsbau und eine Kindertagesstätte entstehen. Die vorhandenen Gebäude sollen für die Bauvorhaben abgerissen werden. Die Gesellschaft hat am 11.09.2018 die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes beantragt. Der Bebauungsplan würde die Anforderungen des § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) erfüllen. Dabei entfallen die Umweltprüfung und der Umweltbericht. Die Kosten der Bauleitplanung sollte der Antragsteller übernehmen. Eine Gebietsabgrenzung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Die gesamten Planungskosten für die Bauleitplanung hat der Antragsteller zu übernehmen. Diesbezüglich wird ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen.
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