Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.03.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 42. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Hohenhameln, gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Marktstraße“ sollen die Voraussetzungen für die Errichtung eines Edeka Lebensmittelmarktes geschaffen werden. Planungskosten werden von dem Bauträger bezahlt; ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat am 20.06.2018 stattgefunden. Die anwesenden Bürger haben keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgetragen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 26.07.2018 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beigefügt.
Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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