Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Das Mehrzweckgebäude Soßmar wurde 1979 erbaut und weist zurzeit keinen behindertengerechten Sanitärbereich auf. Im Rahmen der Inklusion ist gerade in öffentlichen Gebäuden die Barrierefreiheit zu gewährleisten. Barrierefreie Sanitärräume sind so zu gestalten, dass Sie von Menschen mit Rollstühlen und Rollatoren und von blinden und sehbehinderten Menschen zweckentsprechend genutzt werden können. Aus diesem Grund beabsichtigt die Gemeinde Hohenhameln im Zuge der Dorfentwicklung die Errichtung eines barrierefreien Sanitärbereiches im MZG Soßmar. Die Maßnahme ist als Startprojekt für die Ortschaft Soßmar im Dorfentwicklungsplan vorgesehen. Das Architekturbüro Aselmeier hat hierzu Standorte im und am Mehrzweckgebäude untersucht. Von den geprüften Varianten wird ein Anbau im Eingangsbereich des Mehrzweckgebäudes favorisiert, da die Maßnahme dort mit den geringsten Eingriffen in den Bestand zu realisieren ist. Entsprechende Planzeichnungen sind beigefügt. Bei der im Planungsprozess stattgefundenen baulichen Untersuchung des Gebäudes wurden noch weitreichendere Schäden im Bereich des Flachdaches festgestellt. Des Weiteren ist keine ausreichende Dämmung im jetzigen Dachaufbau vorhanden. Aus energetischen Gründen sollte eine zeitgemäße Aufdachdämmung als Gefälledämmung auf der gesamten Dachfläche verwendet werden. Auch die schadstoffhaltige Attikabekleidung sollte am kompletten Gebäude ersetzt werden. Für die komplette Maßnahme wurde bereits ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie gestellt, da dieser bis zum 15.09.2018 bei dem Amt für regionale Landesentwicklung einzureichen war. Es könnten Fördermittel von bis zu 63 % bewilligt werden. Allerdings ist eine Förderung insbesondere für die Teilmaßnahme der Dachsanierung ungewiss, da diese nicht im Dorfentwicklungsplan aufgeführt ist. Sie sollte jedoch aufgrund des baulichen Zustandes in 2019 erfolgen. Der Ortsrat Soßmar hat die Gesamtmaßnahme in seiner Sitzung am 11.09.2018 einstimmig empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 5.000 €
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Evtl. Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie in Höhe von max. 63 % (157.500 €) der Bruttokosten.
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