Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2018/052  

 
 
Betreff: Pflege von Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln; Auftragsvergabe
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr Trappe
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Trappe, Andreas
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
24.09.2018 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In 11 Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln sind ca. 103.000 m² öffentliche Rasenflächen intensiv zu pflegen. Eine Zusammenstellung der Flächen ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Die Rasenflächen werden im Zeitraum von Anfang April bis Mitte Oktober in einem Abstand von rund 2 Wochen gemäht. Je nach Witterung und somit der Entwicklung des Rasenwuchses ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl von ca. 12 – 14 Mähgängen pro Jahr.

Die Arbeiten beinhalten das Mähen der öffentlichen Rasenflächen sowie der Kinderspiel- und Bolzplätzen, wobei das Mähgut auf den Rasenflächen liegen bleibt. Die angrenzenden Flächen sind von der beauftragten Firma anschließend sofort zu reinigen.

Ein Auffangen und Entsorgen des Schnittgutes ist nicht vorgesehen.

Aufgrund der zu erwartenden Mehrkosten wird das Mähen mit einem Mulchmäher als nicht wirtschaftlich angesehen.

Im Rahmen der Ausschreibung sollten auch die Arbeiten vergeben werden, die zusätzlich abzuarbeiten sind. Dies umfasst die Grünflächen, die nicht mittels Rasenmäher, sondern in Handarbeit (Freischneider) gemäht werden müssen (z.B. Hochwasserrückhaltebecken Harber, Lärmschutzwall Hohenhameln).

Der Auftrag für die Rasenmäharbeiten soll für eine Laufzeit von 4 Jahren neu vergeben werden.

Aufgrund einzuhaltender Schwellenwerte bei Vergabeverfahren ist die Gemeinde Hohenhameln verpflichtet, bei einer überschläglichen Auftragssumme von ca. 200.000 € in 4 Jahren die Arbeiten gemäß VOL/Teil A öffentlich auszuschreiben.

Neben den oben erwähnten zu erbringenden Leistungen soll aus dem Ausschreibungsergebnis ein Festpreis pro Quadratmeter für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren hervorgehen. Eine nachträgliche Anpassung über eine Lohnleitklausel ist nicht vorgesehen.

Aufgrund des Insektensterbens und auch aus wirtschaftlichen Gründen sollten einige Grünflächen ganz bzw. teilweise aus dem Mähprogramm entfernt werden. Die nicht mehr regelmäßig zu mähenden Flächen sollten von der Verwaltung im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher/in festgelegt werden.

 

 


Die Pflege der Rasenflächen in der Gemeinde Hohenhameln (gem. beiliegender Aufstellung) ist nach der VOL/Teil A öffentlich auszuschreiben und der Ausführungsauftrag für die Pflegeperioden 2019 – 2022 ist an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Die in Handarbeit zu mähenden Grünanlagen werden ebenfalls im Leistungsverzeichnis erfasst und im Rahmen der Ausschreibung vergeben.

Die Verwaltung wird außerdem beauftragt im Einvernehmen mit dem jeweiligen Ortsbürgermeister bzw. Ortsvorsteher/in Flächen zu ermitteln, die künftig nicht mehr regelmäßig gemäht werden.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr:  0,00 EUR.

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:   ca. 50.000 EUR
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 50.000 EUR
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:   ca. 50.000 EUR

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grünflächen (4 KB)