Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der mit Beschluss über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 gebildete Arbeitskreis Haushaltssicherung schlägt als Ergebnis seiner Beratungen für das Haushaltsjahr 2019 folgende Maßnahmen vor: 1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben. 2. Zum Ausgleich der wegfallenden Einzahlungen aus Straßenausbaubeiträgen werden ab 01.01.2019 die Hebesätze für die Grundsteuern A und B angehoben. Unter Berücksichtigung der geplanten Straßenausbaumaßnahmen im Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung und der Notwendigkeit, Sanierungsrückstände aufzuholen, werden die Hebesätze von bisher 400 v.H. (Grundsteuer A) bzw. 380 v.H. (Grundsteuer B) auf jeweils 570 v.H. angehoben. Das geplante Ertragsaufkommen für 2019 erhöht sich dadurch bei der Grundsteuer A von 212.000 Euro auf 302.000 Euro und bei der Grundsteuer B von 1.556.000 Euro auf 2.334.000 Euro. Der Hebesatz der Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 400 v.H. 3. Zum Ausgleich der Mehrbelastungen der Realverbände, die die straßenbaulichen Maßnahmen ihrer Wirtschaftswege in eigener Verantwortung tragen, wird den Realverbänden ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gewährt.
1. Die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Hohenhameln wird mit Ablauf des 31.12.2018 aufgehoben. 2. Die Hebesätze für die Grundsteuern und die Gewerbesteuer werden ab 01.01.2019 per Hebesatzsatzung wie folgt festgesetzt: Grundsteuer a) für die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A)570 v.H., b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)570 v.H., Gewerbesteuer400 v.H. 3. Ab 01.01.2019 wird den zum 01.01. eines Jahres bestehenden Realverbänden jährlich ein Zuschuss in Höhe von 3,00 Euro/ha Verbandsfläche gezahlt.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr0 Euro
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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