Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Dorfentwicklung „Hohenhameln-Altdorf“ wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) letztmalig bis zum 31.12.2018 verlängert. Die Verlängerung erfolgte allerdings ausschließlich für die öffentlichen Maßnahmen „Umgestaltung Rathausplatz und der Straße Im Hoken“. Die Anträge müssten bis zum 15.09.2018 beim ArL gestellt werden.
In seiner Sitzung am 17.05.2018 wurden dem Arbeitskreis Dorferneuerung verschiedene im Dorferneuerungsplan Hohenhameln enthaltene Maßnahmen zur Sanierung der Straße „Im Hoken“ vorgestellt. Während der Sitzung fand außerdem ein Ortstermin statt. Der Arbeitskreis sprach sich einstimmig dafür aus, für die Maßnahme „Neugestaltung und Sanierung des westlichen Seitenarmes der Straße Im Hoken“ eine Zuwendung zu beantragen. Die Änderungen und Ergänzungen aus der AK-Sitzung sind in dem beigefügten Lageplan eingearbeitet. Zusätzlich sprach sich der Arbeitskreis dafür aus, die Straßenbeleuchtung in der gesamten Straße „Im Hoken“ zu erneuern und zu beantragen. Aus Kostengründen sollen die weiteren vorgestellten Maßnahmen (Grunderneuerung der kompletten Straße und Gosse, Sanierung der Treppenanlage sowie Umgestaltung der Kreuzung zur Straße „Im Unteren Dorfe“) nicht durchgeführt werden. Die Sanierung und Neugestaltung des Straßenabschnittes soll eine Pflasterung der Fahrbahn, die Erneuerung der Oberflächenentwässerung, die Anlage von Stellplätzen, die Aufwertung der Grünanlage sowie die Erneuerung der Straßenbeleuchtung umfassen. Die Straße soll nach Fertigstellung der Maßnahme ab der Einmündung „Alter Kirchweg“ als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Die vorläufige Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 335.000 €. Auf dieser Grundlage könnte ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie gestellt werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 53 % der Bruttokosten. Nach Abzug der Zuwendung hat die Gemeinde Hohenhameln zur teilweisen Deckung des verbleibenden Aufwandes nach Maßgabe ihrer Straßenbaubeitragssatzung Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser öffentlichen Einrichtungen besondere wirtschaftliche Vorteile bietet. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei dem westlichen Seitenarm der Straße „Im Hoken“ um eine solche handelt, die überwiegend dem Anliegerverkehr dient, während es sich bei der Hauptanlage der Straße um eine öffentliche Einrichtung mit starkem innerörtlichen Verkehr handelt. Entsprechende Beschlüsse über die Aufwandsspaltung und Abschnittsbildung sind zu fassen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0.
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Ggf. Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie in Höhe von 53 % = ca. 177.000 €. Straßenbaubeiträge nach der Straßenbaubeitragssatzung in Höhe von ca. 100.000 €.
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