Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Die Dorfentwicklung „Hohenhameln-Altdorf“ wurde vom Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig (ArL) letztmalig bis zum 31.12.2018 verlängert. Die Verlängerung erfolgte allerdings ausschließlich für die öffentlichen Maßnahmen „Umgestaltung Rathausplatz und der Straße Im Hoken“. Die Anträge müssten bis zum 15.09.2018 beim ArL gestellt werden. In seiner Sitzung am 17.05.2018 wurde dem Arbeitskreis Dorferneuerung eine Vorplanung zur Umgestaltung des Rathausplatzes vorgestellt. Bei der anschließenden Diskussion wurden mehrere Punkte benannt, die berücksichtigt werden sollten (Stellplatzbreite von mind. 2,75 m, Aufstellen von 2 Schaukästen als Ersatz für die Stellwände, Bereitstellung von Außenstromanschlüssen, Abbau des Expo-Schirmes, Maibaum-Standort beibehalten, Stellflächen für Wochenmarktbetreiber berücksichtigen und Abstimmung der Baumstandorte mit dem anliegenden Grundstückseigentümer „Hohe Str. 10“). Die Auswahl von Form und Farbe der Pflastersteine und der Ruhebänke soll mit dem Ortsrat Hohenhameln abgestimmt werden. Der Arbeitskreis sprach sich bei 2 Stimmenthaltungen ohne Gegenstimme dafür aus, für die Maßnahme „Umgestaltung des Rathausplatzes“ unter Berücksichtigung der o.g. Punkte eine Zuwendung zu beantragen. Die Änderungen und Ergänzungen aus der AK-Sitzung sind in dem beigefügten Lageplan eingearbeitet. Zusätzlich wurde eine Ladestation für E-Autos im südöstlichen Teil des Parkplatzes berücksichtigt. Außerdem sollte in diesem Zusammenhang die Trafostation von dem Flurstück 303/20, das sich im Eigentum des Anliegers „Hohe Str. 10“ befindet, zur Hohen Straße umgesetzt werden. Im Zuge der Neuordnung der Eigentumsverhältnisse auf dem Rathausplatz hat sich die Gemeinde Hohenhameln verpflichtet, 25 % der Gesamtkosten von ca. 43.000 € (aktuelle Kostenschätzung der AVACON) für die Verlegung der Trafostation zu übernehmen, wenn diese im Rahmen einer Umgestaltung des Rathausplatzes durchgeführt wird. Die Umgestaltung des Rathausplatzes soll u.a. eine Erneuerung der Oberflächenbefestigung, der Begrünung, der Beleuchtung und des Mobiliars, die Installation von Bodenfontänen, aus denen Wasser sprudelt, sowie eine neue Anordnung von Stellplätzen an der Marktstraße umfassen. Die vorläufige Kostenschätzung für die Gesamtmaßnahme beläuft sich auf ca. 583.000 €. Dazu kommt noch der beschriebene Kostenanteil für die Verlegung der Trafostation. Auf dieser Grundlage könnte ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie gestellt werden. Die Förderhöchstsumme beträgt 53 % der Bruttokosten. Da auch Flächen umgestaltet werden sollen, die sich im Eigentum des Anliegers „Hohe Straße 10“ befinden, ist mit dem Grundstückseigentümer eine entsprechende Vereinbarung über eine Kostenbeteiligung und Zweckbindung der privaten Flächen abzuschließen. Es handelt sich dabei um Teilbereiche der Flurstücke 295/8, 303/20 und 303/22 zur Größe von ca. 150 m².
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 0
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
Ggf. Zuwendung nach der ZILE-Richtlinie in Höhe von 53 % = ca. 314.000 €
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