Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat in seiner Sitzung am 11.12.2014 den Aufstellungsbeschluss für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Harber, gefasst. Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes und dem im Parallelverfahren aufzustellenden Bebauungsplan „Biogasanlage am Hämeler Wege“ sollen die Voraussetzungen für die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage Harber geschaffen werden. Die Planungskosten werden von der Betreiberin als Begünstigte übernommen, ein entsprechender städtebaulicher Vertrag wurde abgeschlossen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist mit Schreiben vom 20.01.2016 erfolgt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst und dieser Vorlage beugefügt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB hat am 25.01.2016 stattgefunden. Die anwesenden Bürger haben keine abwägungsrelevanten Anregungen und Bedenken vorgetragen. Ein Planentwurf und die Begründung sind in der Anlage beigefügt.
1. Die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln wird nach dem vorliegenden Entwurf durchgeführt. 2. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt nach § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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