Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2018/008  

 
 
Betreff: Anbau eines Umkleideraumes an das Feuerwehrgerätehaus Stedum-Bekum
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Herr Trappe
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Trappe, Andreas
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Anhörung
07.03.2018 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum (offen)   
Feuerschutzausschuss Vorbereitung
08.03.2018 
Sitzung des Feuerschutzausschusses (offen)   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Bereits am 12.03.2014 hat die Ortsfeuerwehr Stedum-Bekum einen Antrag zur Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses gestellt. Vorgesehen war der Anbau einer Garage. Eine entsprechenden Beschluss darüber hat der Verwaltungsausschuss dann am 15.03.2016 gefasst (s. BV Nr. 2016/012).

Nun wurde nach der Prüfung der Statik zum Bauantrag durch den Prüfstatiker der Baugenehmigungsbehörde des LK Peine festgestellt, dass das vorhandene Dach für die anfallenden Lasten (nach Anbau) nicht ausgelegt ist.

Da die Planungen aufgrund der Grundstückssituation ohnehin nur einen bedingt akzeptablen Kompromiss dargestellt haben, wurde in Abstimmung mit der Feuerwehr überlegt, den Anbau eines Umkleideraumes östlich des bestehenden Gebäudes bis zur Grundstücksgrenze zu errichten. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Grundstücksnachbarn erforderlich.

Bei einem Ortstermin am 20.01.2018 hat der Grundstücksnachbar der Grenzbebauung in einer maximalen Höhe von ca. 3,25 m zugestimmt, die sich längstens bis zum vorhandenen Einfahrtstor erstrecken soll.

Danach wurde in Abstimmung mit einem Architekten eine aktualisierte Planung für den Anbau erstellt (siehe Anlage).

Außerdem sollen das schwergängige Tor und der abgenutzte Boden der alten Fahrzeuggarage im Zuge der Baumaßnahme erneuert werden.

 

 


 

  1. Abweichend von der Beschlussfassung vom 15.03.2016 erfolgt der Anbau eines Umkleideraumes an das Feuerwehrgerätehaus Stedum-Bekum wie in dem anliegenden Plan dargestellt. Außerdem werden das Tor und der Boden der alten Fahrzeuggarage im Zuge der Baumaßnahme erneuert.

 

  1. Die Aufträge sind im Vergabeverfahren an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 75.000,00 €

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz (inkl. HH-Rest) insgesamt: 162.863,67 € bei Produkt: 126100,        IV12611110
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr: ca. 75.000,00 €
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


Die von der Ortswehr Stedum-Bekum auszuführenden Eigenleistungen sind noch abzustimmen. Diese werden die angegebenen Gesamtkosten entsprechend verringern.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Grundriss_Schnitt_NEU (135 KB)