Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
In der Hauptsatzung nach § 12 NKomVG regelt jede Kommune, was durch Rechtsvorschrift der Hauptsatzung vorbehalten ist und andere für die Verfassung der Kommune wesentliche Fragen. In § 13 der aktuellen Hauptsatzung vom 03.11.2016 sind Regelungen zu Verkündungen und Bekanntmachungen getroffen. Mit Einstellung des Wochenspiegels als amtliches Bekanntmachungsorgan der Gemeinde Hohenhameln zum 31.12.2017 wird ab 01.01.2018 eine Neuregelung für ortsübliche Bekanntmachungen erforderlich. Nach der in der Anlage beigefügten 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenhameln sollen die bisher im Wochenspiegel vorgenommenen Bekanntmachungen künftig durch Aushang im Aushangkasten am Rathaus sowie informatorisch auf der Internetseite der Gemeinde und im Hohenhamelner Kurier erfolgen.
Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenhameln.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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