Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/042  

 
 
Betreff: Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Mehrum, Alter Gutsweg
a) Auftragsvergabe
b) Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:861-03
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
14.03.2017 
Sitzung des Ortsrates Mehrum (offen)   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
27.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz geändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In der Ortschaft Mehrum befindet sich die Straßenbeleuchtung in einem Abschnitt der Straße „Alter Gutsweg“ noch als Freileitung an Holzmasten. Im Zuge der Bauarbeiten zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Alter Gutsweg 9 wurde nun von der bauausführenden Firma ein Holzmast  dermaßen beschädigt, dass eine Erneuerung notwendig wäre.

Da eine Erneuerung der Straßenbeleuchtung in absehbarer Zeit ohnehin erfolgen würde und die Neuaufstellung eines Holzmastes wirtschaftlich nicht sinnvoll erscheint, sollte die Erneuerung zum jetzigen Zeitpunkt durchgeführt werden. Das Beleuchtungskabel wurde bereits vor Jahren in diesem Abschnitt verlegt und die Leuchtenköpfe wurden im Zuge der Umrüstung auf LED-Beleuchtung erneuert.  

Nach einem Angebot der Avacon AG belaufen sich die Kosten für die Fertigstellung der Maßnahme auf 6.414,14 €. Aufgrund der Dringlichkeit  der Angelegenheit sollte der Avacon AG der Auftrag ohne weitere Angebotsanforderung bei anderen Anbietern erteilt werden.

Bei der Erneuerung der Straßenbeleuchtung handelt es sich um eine beitragspflichtige Maßnahme nach § 6 NKAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln. Da nur die Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen durchgeführt werden soll, ist ein Beschluss über die Aufwandsspaltung zu fassen. Des Weiteren ist ein Abschnitt für die öffentliche Einrichtung „Alter Gutsweg“ von der Einmündung „Hauptstraße“ bis zur Einmündung in den Wirtschaftsweg in Richtung Regenrückhaltebecken zu bilden (siehe Anlage).

 

Die bereits angefallenen Kosten für die Kabelverlegung und die Erneuerung der Leuchtenköpfe in Höhe von ca. 2.100 € sind dem beitragsfähigen Aufwand hinzuzurechnen. 

 


 

  1. Der Avacon AG wird der Auftrag für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung in dem Teilabschnitt der Straße „Alter Gutsweg“, Ortschaft Mehrum, in Höhe von 6.414,14 € erteilt.
  2. Die Teilmaßnahme „Erneuerung der Beleuchtungseinrichtungen“ wird im Wege der Aufwandsspaltung nach der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Hohenhameln abgerechnet.
  3. Für die öffentliche Einrichtung „Alter Gutsweg“ wird ein Abschnitt von der Einmündung „Hauptstraße“ bis zur Einmündung in den Wirtschaftsweg in Richtung Regenrückhaltebecken gebildet.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 6.414,14 €.

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 15.000 € bei Produkt: 545100.
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 4.300 €.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Abschnitt Alter Gutsweg (195 KB)      
Stammbaum:
2017/042   Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Mehrum, Alter Gutsweg a) Auftragsvergabe b) Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG   FD 20 Bauen   Vorlage
2017/042-01   Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Ortschaft Mehrum, Alter Gutsweg a) Auftragsvergabe b) Erhebung von Beiträgen nach § 6 NKAG   FD 20 Bauen   Vorlage