Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/038  

 
 
Betreff: 1. Änderung des Bebauungsplanes "Hinter Wittenbergshof", Ortschaft Ohlum
a) Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Dritter
b) Satzungsbeschluss
c) Beschluss über die Begründung
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FDL BrandesAktenzeichen:622-89/I.
Federführend:FD 20 Bauen Bearbeiter/-in: Brandes, Armin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
27.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In seiner Sitzung am 15.12.2016 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2016/100). Diese erfolgte in der Zeit vom 27.01. bis 27.02.2017 (einschl.).

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden hiervon mit Schreiben vom 24.01.2017 unterrichtet und ge. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die eingegangenen Anregungen und Bedenken sind in einer tabellarischen Zusammenstellung erfasst, mit einem Beschlussvorschlag versehen und dieser Vorlage beigefügt.

Ein Planentwurf und die Begründung befinden sich ebenfalls im Anhang.

 

 


 

  1. Der Rat beschließt über die Anregungen und Bedenken, die während der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB und der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangen sind, gemäß den einzelnen Abwägungsergebnissen in der vorliegenden tabellarischen Zusammenstellung.
  2. Der Rat beschließt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, gem. § 10 BauGB und §§ 5 und 58 NKomVG als Satzung.
  3. Der Rat beschließt die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter Wittenbergshof“, Ortschaft Ohlum, unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen und unter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander.

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: 1.500 €.

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt: 50.000 € bei Produkt: 511100
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ca. 500 € bei Sachkonto 3488001.
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 


 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Tab_3-2_HinterWittenbergshof1Änd (182 KB)      
Anlage 2 2 Hinter Wittenbergshof 1Änd 10-1B-Plan sw (120 KB)      
Anlage 3 3 Hinter Wittenbergshof 1Änd 10-1PLZ (75 KB)      
Anlage 4 4 Hinter Wittenbergshof 1Änd 10-1TF (127 KB)      
Anlage 5 5 Hinter Wittenbergshof 1Änd Begr 10-1 (265 KB)