Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/106  

 
 
Betreff: Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Rekittke, Bianca
Beratungsfolge:
Ortsrat Stedum-Bekum Entscheidung
11.11.2026 
Sitzung des Ortsrates Stedum-Bekum      
Ortsrat Harber Entscheidung
12.11.2026 
Sitzung des Ortsrates Harber      
Ortsrat Hohenhameln Entscheidung
12.11.2026 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln      
Ortsrat Clauen Entscheidung
16.11.2026 
Sitzung des Ortsrates Clauen      
Ortsrat Mehrum Entscheidung
17.11.2026    Sitzung des Ortsrates Mehrum      
Ortsrat Soßmar Entscheidung
17.11.2026    Sitzung des Ortsrates Soßmar      
Ortsrat Bierbergen Entscheidung
18.11.2026    Sitzung des Ortsrates Bierbergen      
Ortsrat Equord Entscheidung
18.11.2026    Sitzung des Ortsrates Equord      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Die Konstituierung des Ortsrates besteht im Kern in der Wahl der Ortsbürgermeisterin/des Ortsbürgermeisters gemäß § 92 Absatz 1 NKomVG. Erst nach dieser Wahl hat sich der Ortsrat als handlungsfähiges Organ konstituiert.

Die Wahl steht deshalb nach der förmlichen Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der Ortsratsmitglieder am Anfang der Sitzung. Die Wahl wird unter Leitung des am längsten dem Ortsrat angehörenden anwesenden und hierzu bereiten Ortsratsmitgliedes vorgenommen, indem der Ortsrat aus der Mitte seiner Mitglieder die die Vorsitzende oder den Vorsitzenden für die Dauer der Wahlperiode wählt. Die oder der Vorsitzende führt die Bezeichnung Ortsbürgermeisterin oder Ortsbürgermeister.

Vorschlags- und wahlberechtigt ist jedes Ortsratsmitglied. Gewählt wird nach § 67 NKomVG schriftlich; steht nur eine Person zur Wahl, wird durch Zuruf oder Handzeichen gewählt, wenn dem niemand widerspricht. Auf Verlangen eines Mitglieds des Ortsrats ist geheim zu wählen. Gewählt ist die Person, für die die Mehrheit der Mitglieder des Ortsrats gestimmt hat. Wird dieses Ergebnis im ersten Wahlgang nicht erreicht, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Im zweiten Wahlgang ist die Person gewählt, die die meisten Stimmen erhalten hat. Ergibt sich im zweiten Wahlgang Stimmengleichheit, so entscheidet das Los.  


Die Ortsbürgermeisterin/der Ortsbürgermeister wird nach Vorschlag gewählt.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

€

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

 insgesamt

                  €

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Aushabe in Höhe von

€

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

€

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

€

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: