Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
Der Eigentümer des Grundstücks „Lange Reihe 39“ beabsichtigt die Errichtung einer Bewegungshalle für Pferde auf dem Flurstück westlich des Grabens „Schanze“ in der Gemarkung Soßmar. Diese Fläche befindet sich im Außenbereich, wobei der rechtskräftige Flächennutzungsplan dort eine Sonderbaufläche „Reitsport“ als Art der baulichen Nutzung ausweist. Der Grundstückseigentümer hat mit Schreiben vom 01.02.2017 beantragt, einen Bebauungsplan aufzustellen, der die Flurstücke 310, 311/6 und 317/2, Flur 2, Gemarkung Soßmar, umfassen soll. Bei einer Anliegerversammlung, die bereits am 02.11.2016 mit den angrenzenden Eigentümern stattgefunden hat, haben sich die Anwesenden dagegen ausgesprochen, dass Ihre Grundstücke mit in den Bebauungsplan einbezogen werden. Aus diesem Grund sollte ein Bebauungsplan aufgestellt werden, der nur die in der anliegenden Gebietsabgrenzung kenntlich gemachten Flächen des Antragstellers berücksichtigt und ein Sondergebiet „Reitsport“ ausweist.
1. Für die in der beigefügten Gebietsabgrenzung kenntlich gemachten Flächen wird ein Bebauungsplan mit dem Titel „Schanze“, Ortschaft Soßmar, aufgestellt. 2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr. Ing. W. Schwerdt, Braunschweig 3. Die Planungskosten hat der Eigentümer des Grundstückes „Lange Reihe 39“ als Begünstigter zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen Die Aufgabe ist
Die Beschlussvorlage hat
Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr: ca. 14.000 EUR.
Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Gibt es Folgekosten?
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:
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