Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/085  

 
 
Betreff: Grünflächenpflege auf Freiflächen von Kindertagesstätten und Schulen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:Seidler, Björn
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Dorner, Thorsten
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
28.09.2026 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
01.10.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

In den Ortschaften der Gemeinde Hohenhameln sind die Außenanlagen von 2 Grundschulen sowie derzeit 6 Kindertagesstätten (bis 2028 = 8 Kindertagesstätten) jährlich zu pflegen. Die Pflege wurde teilweise durch Dienstleister der Kitatger, Dienstleister der Gemeinde sowie dem Bauhof ausgeführt. Dieses führte zu vermehrten Abstimmungsproblemen mit resultierenden Pflegedefiziten.

In den überarbeiteten Kita-Betriebsführungsverträgen wird klargestellt, dass die Gemeinde für die Pflege der Außenanlagen in allen Kindertagesstätten zuständig ist. Damit ist auch gewährleistet, dass die Pflege aus einer Hand erfolgt.

Die Gesamtheit der Pflegeleistungen sowie die Betreuungs- und Betriebszeiten der Einrichtungen stellen den Bauhof vor ein Ausführungsproblem, die Pflegetätigkeiten überwiegend in den Schulferien sowie der Schließzeiten ordnungsgemäß auszuführen. Aus diesem Grund sollten die nachfolgend beschriebenen Arbeiten vergeben werden.

Die Pflegemaßnahmen beinhalten das Mähen der Rasenflächen, Gehölzschnitte an Hecken und Strauchpflanzungen, Baumpflegemaßnahmen, Grauflächenreinigung der Terrassen und Wegeflächen sowie der Laubaufnahme im Herbst.

  • Die Rasenflächen sind in dem Zeitraum von Anfang März bis Ende November in einem Abstand von zwei Wochen zu mähen, dieses ergibt eine durchschnittliche Anzahl von ca. 18-20 Mähgängen pro Jahr.
  • Die Strauch- und Heckenpflanzungen an Schulen sind 2x jährlich zu pflegen in den Sommer & Herbstferien, an Kindertagesstätten 1x jährlich in der jeweiligen Schließzeit. Dieses beinhaltet einen gärtnerisch geprägten Rückschnitt sowie Krautgänge nach der jeweiligen Pflanzenart angepasst.
  • Die Baumpflege ist jährlich im Herbst, abgestimmt auf den Ergebnissen der Baumkontrollen auszuführen.
  • Die Graupflege der befestigten und versiegelten Flächen erfolgt 3x jährlich zu den Ferienzeiten (Oster, Sommer, Herbstferien) in den Schulen, in den Kindertagesstätten 3x jährlich in Abstimmung mit der Leitungskraft vor Ort.
  • Die Laubaufnahme erfolgt 2x jährlich im November und Dezember.

 

 


Die im Sachverhalt beschriebenen Pflegeleistungen an Schulen und Kindertagesstätten in der Gemeinde Hohenhameln sind nach der UVgO / VOL in der zulässigen Verfahrensart auszuschreiben und der Ausführungsauftrag für die Pflegeperioden 2027 und 2028 ist an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

0,00

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

211103 ff.

Sachkonto

4211001

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca.25.000,-

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

ca.25.000,-

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel für den Unterhalt der jeweiligen Gebäude werden im Haushaltsentwurf 2027 mit aufgenommen.