Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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In den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2026 wurden nach interner Erhebung drei zusätzliche Stellen für die Aufgaben im Bereich Sozial- und Ordnungswesen aufgenommen. Diese drei Stellen wurden bei der Beschlussfassung durch den Rat am 18.12.2025 vorbehaltlich einer Stellenbemessung mit einem Sperrvermerk versehen.
Nach Abschluss des Stellenbemessungsverfahren durch die NSI-Consult Beratungs- und Servicegesellschaft mbH liegt das Ergebnis inzwischen vor. Die Stellenbemessung errechnet einen Personalmehrbedarf in Höhe von 1,323 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), die sich insbesondere aus folgenden Aufgabenbereichen zusammensetzen: - Ordnungsaufgaben 0,892 VZÄ - Einrichtungen für Wohnungslose 0,425 VZÄ - Brandschutz 0,270 VZÄ - Kindertagesstätten 0,254 VZÄ - Sport- und Bäderangelegenheiten 0,201 VZÄ - Schulträgeraufgaben 0,187 VZÄ - Wahlen 0,151 VZÄ Gleichzeitig ergibt sich im Bereich sonstige soziale Angelegenheiten ein VZÄ-Überhang von 1,116.
Die Untersuchung hat darüber hinaus gezeigt, dass einzelne Tätigkeiten entweder nur situationsbedingt wahrgenommen werden, in einem reduzierten Bearbeitungsstandard erfolgen oder derzeit nicht bzw. nicht vollständig bearbeitet werden können. Zu den Tätigkeiten mit niedrigem Standard gehören insbesondere_ - Außendienst - Freihändige Vergaben - Nachfragen und Meldungen von Bürgern - Ordnungswidrigkeiten – Verfolgung und Ahndung - Personalangelegenheiten Brandschutz
Ebenfalls wurde deutlich, dass verschiedene Aufgabenbereiche und Tätigkeiten einer vertiefenden organisatorischen Analyse unterzogen werden sollten.
Unter Berücksichtigung des Personalmehrbedarfs von 1,323 VZÄ und der Tätigkeiten mit niedrigem Standard wird vorgeschlagen, den Sperrvermerk für einen Stellenumfang von 1,5 Stellen – davon 1 Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 9b (Zeile 9 des Stellenplans) sowie 1 Teilzeitstelle der Entgeltgruppe 8 (Zeile 14 des Stellenplans) aufzuheben.
Eine Besetzung der Stellen erfolgt nach Durchführung einer konkreten Stellenbeschreibung und –bewertung. Der Sperrvermerk im Stellenplan des Haushaltsplans des Haushaltjahres 2026 wird im Umfang von 1,5 Vollzeitäquivalenten für je eine Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 9b sowie eine Teilzeitstelle der Entgeltgruppe 8 aufgehoben.
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