Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Gemäß § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetz 2023 (EEG) können die Gemeinden, die von Windenergieanlagen (WEA) an Land betroffen sind, finanziell an diesen Anlagen beteiligt werden. Zweck dieser Vorschrift ist insbesondere die Förderung der Akzeptanz lokaler Erneuerbarer-Energie-Anlagen. Bei WEA an Land dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro kWh für die tatsächlich eingespeiste Strommenge angeboten werden, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 kW hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines um die WEA gelegenen Umkreises von 2.500 m um die Turmmitte der WEA befindet. Die Windpark Bründeln GmbH & Co. KG betreibt eine WEA in der Gemarkung Bründeln. Nunmehr hat das Unternehmen der Gemeinde Hohenhameln den anliegenden Vertragsentwurf übersandt mit entsprechendem Angebot zur Ausschüttung der vorgenannten finanziellen Beteiligung nach dem EEG. Der Vertragsentwurf orientiert sich dabei an dem Mustervertrag der Fachagentur Windenergie an Land.
Der als Anlage beigefügte Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Gemeinde Hohenhameln an einer Windenergieanlage in der Gemarkung Bründeln wird abgeschlossen.
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