Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/056  

 
 
Betreff: Aufhebung des Bebauungsplanes "Am Hohen Weg" einschließlich der 1. Änderung, Ortschaft Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
22.06.2026 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Ortsrat Hohenhameln Anhörung
22.06.2026 
Sitzung des Ortsrates Hohenhameln      
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2026 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Gebietsabgrenzung  

Bei dem Bebauungsplan „Am Hohen Weg“, Ortschaft Hohenhameln, handelt es sich um einen Plan aus dem Jahr 1962. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wurde am 30.01.1970 rechtskräftig.

 

Bereits im Jahr 1999 hat die Gemeinde Hohenhameln überlegt, den Bebauungsplan zu ändern bzw. aufzuheben. Bei einer Anliegerversammlung und einer anschließenden Befragung der Grundstückseigentümer hat sich eine Mehrheit seinerzeit gegen ein Planverfahren ausgesprochen. Aus diesem Grund hat auch der Ortsrat Hohenhameln damals empfohlen, kein Planverfahren durchzuführen. Dieses Votum hat der Ortsrat Hohenhameln am 28.03.2022 bzgl. eines einzelnen privaten Änderungsantrages erneut abgegeben.

 

In dem alten Bebauungsplan sind durch Festsetzungen der Baufluchtlinien und der eingeschränkt überbaubaren Grundstücksflächen Gebäudeerweiterungen oder Neubauten auf den relativ großen Baugrundstücken nur sehr begrenztglich. Außerdem wurde ein Mischgebiet festgesetzt, das sich durch ein gleichberechtigtes Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe auszeichnet. Dieses ist hier nicht gegeben, da die Wohnnutzung deutlich überwiegt. Im äersten Fall wären neue Wohnbauobjekte bei Abriss oder Nachverdichtungen nicht genehmigungsfähig, da es ein Ungleichgewicht zu Gewerbe gibt.

Zur Stärkung der Wohnfunktion gem. § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB und im Sinne der Nachverdichtung gem. § 1a Abs. 2 BauGB sollte eine Aufhebung des Bebauungsplanes einschl. der 1. Änderung nunmehr angestrebt werden. Der Planbereich fällt dann unter § 34 BauGB (Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile). Maßgeblich bei neuen Vorhaben wäre dann der Bestand. Grenzabstände regelt die NBauO, so dass sich hierdurch keine unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft ergeben sollten.

 

Eine Gebietsabgrenzung von dem Planbereich befindet sich in der Anlage.

 


 

  1. Für den Bebauungsplan „Am Hohen Weg“ einschließlich der 1. Änderung wird ein Aufhebungsverfahren durchgeführt.
     
  2. Den Planungsauftrag erhält das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt, Braunschweig.

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

Ca. 5.000

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

           50.000      

bei Produkt

511100

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebietsabgrenzung (454 KB)