Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/141-01  

 
 
Betreff: Antrag des Ortsrates Mehrum: Markierung einer weißen Mittellinie
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BuhndorfBezüglich:
2025/141
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2026 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Der Ortsrat Mehrum hat das Folgende beantragt (s. Vorlage Nr. 2025/141):

 

  1. Verkehrsrechtliche Anordnung zur Markierung: Beim Landkreis Peine die Verkehrs­rechtliche Anordnung zur Markierung einer weißen Mittellinie auf der Fahrbahn im kriti­schen Kurvenbereich der Ortschaft Mehrum zu erwirken.
  2. Umsetzung der Markierung: Nach Erteilung der Anordnung die notwendigen Markie­rungsarbeiten umgehend durchzuführen.
  3. Temporäre Geschwindigkeitskontrolle: In Abstimmung mit der zuständigen Polizei­dienststelle und dem Landkreis Peine die Umsetzung temporärer Geschwindigkeits­kontrollen im genannten Kurvenbereich zu erwirken, um die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit kurzfristig zu überwachen.
  4. Temporeduzierung auf 30 km/h im Kurvenbereich.

 

 

 

Zwischenmeldung des Landkreises Peine, Straßenverkehrsbehörde zum Antrag des Ortsrats Mehrum vom 02.12.2025 Verkehrsmaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Mehrum

 

Rechtlicher Rahmen

Ein Anhörungsverfahren kann grundsätzlich eingeleitet werden. Vorsorglich weise ich jedoch auf die maßgeblichen rechtlichen Voraussetzungen hin.

 

Gemäß § 45 Abs. 9 StVO dürfen verkehrsregelnde Maßnahmen wie Fahrbahnmarkierungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen oder sonstige Verkehrszeichen nur angeordnet werden, wenn hierfür eine zwingende verkehrssicherheitsrechtliche Notwendigkeit besteht. Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs sind insbesondere nur dann zulässig, wenn eine qualifizierte Gefahrenlage vorliegt, die das allgemeine Verkehrsrisiko erheblich übersteigt.

 

r eine rechtssichere Bewertung sind daher konkrete Angaben zum Unfallgeschehen erforderlich, insbesondere zu Art, Häufigkeit, Schwere und Zeitraum der Unfälle.

 

Weiteres Vorgehen im Anhörungsverfahren

Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Anhörungsverfahrens sind die polizeilich erfassten Unfallzahlen für den betroffenen Streckenabschnitt auszuwerten und fachlich zu bewerten.

 

Der Wunsch des Ortsrats nach einer Geschwindigkeitsreduzierung stellt für sich genommen keine ausreichende Rechtsgrundlage für eine verkehrsrechtliche Maßnahme dar. Verkehrsrechtliche Anordnungen sind ausschließlich nach objektiven, sicherheitsrelevanten Kriterien zu treffen und dürfen nicht der Erfüllung subjektiver Erwartungen oder politischer Zielsetzungen dienen.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Landkreis Peine in Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat Geschwindigkeitsreduzierungen auf klassifizierten Straßen nur restriktiv, einzelfallbezogen und ausschließlich bei Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage anordnet. Eine präventive oder flächendeckende Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit widerspricht den Vorgaben der StVO sowie der einschlägigen Rechtsprechung.

 

Hinweise zur Geschwindigkeitsüberwachung

Hinsichtlich der beantragten Geschwindigkeitsüberwachung ist Folgendes zu beachten:

 

Gemäß Runderlass des MW und MI vom 25.11.1994 sind Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf Streckenabschnitte zu konzentrieren, auf denen sich Unfälle häufen oder bei denen aufgrund objektiver Umstände mit einer erhöhten Unfallgefahr zu rechnen ist.

 

Eine Geschwindigkeitsüberwachung darf nur mit Zustimmung der Polizei erfolgen und bedarf einer tragfähigen Begründung, die auch einer gerichtlichen Überprüfung standhält. Die pauschale Feststellung, dass dort „zu schnell gefahren werde“, ist hierfür nicht ausreichend. Erfahrungswerte zeigen, dass Verfahren mit dieser Begründung regelmäßig eingestellt werden.

 

Darüber hinaus darf nach der derzeit geltenden Erlasslage in Niedersachsen eine Geschwindigkeitsüberwachung frühestens 150 m nach einem geschwindigkeitsregelnden Verkehrszeichen erfolgen. Diese Voraussetzung ist im genannten Bereich unter anderem aufgrund der Kurvenlage nicht erfüllt.

 

Sobald die polizeilichen Unfallzahlen vom PK Peine vorliegen, werde ich eine abschließende fachliche Stellungnahme abgeben.

 

 

 


Die Zwischennachricht des Landkreis Peine Straßenverkehrsabteilung wird zur Kenntnis genommen..


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Stammbaum:
2025/141   Antrag des Ortsrates Mehrum: Markierung einer weißen Mittellinie   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Antrag Ortsrat
2025/141-01   Antrag des Ortsrates Mehrum: Markierung einer weißen Mittellinie   Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung   Vorlage