Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2026/032  

 
 
Betreff: Aufhebung der Satzung der Wochenmarktgebührenordnung 70-4
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Familie, Soziales und Ordnung
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Hahn, Ingo
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
25.06.2026    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Aufhebungssatzung Wochenmarktgebührensatzung PDF-Dokument
wochenmarktgebuehrenordnung_70_4  

Derzeit ist der Wochenmarkt in Hohenhameln regelmäßig nur von zwei Ständen besucht. Diese bezahlen jeweils alle zwei Wochen die Standgebühr von 5  und 7,50 €.

Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Aufwendungen, wie kassieren und buchen der Beträge und der Abbildung des Produkts im Haushalt.

Die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Hohenhameln über die Erhebung der Gebühren auf dem Wochenmarkt der Gemeinde Hohenhameln (Wochenmarktgebührenordnung) sollte daher aufgehoben werden.


Die Satzung der Gemeinde Hohenhameln über die Erhebung der Gebühren auf dem Wochenmarkt der Gemeinde Hohenhameln (Wochenmarktgebührenordnung) wird mit der als Anlage beigefügten Aufhebungssatzung aufgehoben.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Es entstehen ca. 325,00 Einnahmeverluste pro Jahr.

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Aufhebungssatzung Wochenmarktgebührensatzung (13 KB) PDF-Dokument (49 KB)    
Anlage 1 2 wochenmarktgebuehrenordnung_70_4 (743 KB)