Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2017/016  

 
 
Betreff: Jahresabschluss 2013 - Bildung von Überschussrücklagen
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Federführend:Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung Bearbeiter/-in: Meißner, Frank
Beratungsfolge:
Ausschuss für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen Vorbereitung
16.03.2017 
Sitzung des Ausschusses für Arbeitsmarkt, Wirtschaftsförderung und Finanzen (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
30.03.2017 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Mit Beschlussvorlage Nr. 2017/015 wurde dem Rat der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 vorgelegt.

Das Haushaltsjahr 2013 schließt in der Ergebnisrechnung mit einem Jahresergebnis von 2.221.293,27 Euro, das sich aus einem Überschuss aus dem ordentlichen Ergebnis von 2.136.257,89 Euro und aus einem Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis von 85.035,38 Euro zusammensetzt. Gleichzeitig wird im Jahresabschluss 2013 noch ein Fehlbetrag aus Vorjahren von 67.784,11 Euro vorgetragen.

Nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG sind aus diesen Überschüssen jeweils Rücklagen zu bilden. Gemäß § 58 Absatz 1 Nr. 10 in Verbindung mit § 110 Absatz 7 Satz 2 NKomVG ist der Überschuss nach Ausgleich des Fehlbetrages aus Vorjahren durch Beschluss des Rates den Überschussrücklagen zuzuführen.

Daraus ergeben sich für 2013 folgende Werte:

 

Ordentliches

Ergebnis

Außerordentliches

Ergebnis

Fehlbeträge aus Vorjahren

-67.784,11 Euro

0,00 Euro

Jahresüberschuss

2.136.257,89 Euro

85.035,38 Euro

Zuführung zur Überschussrücklage

2.068.473,78 Euro

85.035,38 Euro

 

Diese Rücklagen werden aufgrund des Beschlusses im darauffolgenden Haushaltsjahr 2014 gebildet und stellen auf der Passivseite der Bilanz in der Nettoposition separierte Überschüsse aus der Ergebnisrechnung zur Zukunftssicherung dar. Aus ihnen ist erkennbar, in welcher Höhe Schuldendeckungspotential aus dem Vermögen zur Verfügung steht und sie dienen dazu, künftige Fehlbeträge abzudecken.

 

 


Der Rat beschließt, aus dem Jahresabschluss 2013 nach § 123 Absatz 1 Satz 1 NKomVG über die Bildung folgender Rücklagen:

a)     Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 2.068.473,78 Euro,

b)     Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 85.035,38 Euro.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

Die Aufgabe ist
   freiwillig
   Pflichtaufgabe

 

Die Beschlussvorlage hat
   keine finanziellen Auswirkungen.
   folgende finanzielle Auswirkungen:

 

Gesamtkosten der Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr

 

Ist die Maßnahme im laufenden Haushaltsjahr im Haushaltsplan veranschlagt:
   Ja, Haushaltsansatz insgesamt:                      bei Produkt: )
   Nein. Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?
                Nein.
                Ja, bei Produkt __________ Sachkonto __________
                       Deckung durch Produkt __________ Sachkonto __________

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
   Ja.
   Nein, überplanmäßige Ausgabe in Höhe von ____________ EUR
            bei Produkt ____________
            Deckung durch Produkt ____________ Sachkonto ____________

 

Gibt es Folgekosten?
   Nein.
   Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:
   Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgenden Jahr:

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung?
   Nein.
   Ja, in Höhe von ____________ EUR bei Sachkonto ____________ .
           Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?                        Nein      Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: