Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Am 11.05.2016 wurde die beigefügte Zweckvereinbarung mit dem Landkreis Peine zur Nutzung der gemeinsamen Vergabestelle abgeschlossen.
Um insbesondere kleinere Vergabeverfahren zügiger durchführen zu können, sollte die bestehende Zweckvereinbarung angepasst werden. Es ist vorgesehen, künftig Vergabeverfahren der Gemeinde Hohenhameln erst ab einem Auftragswert von 50.000 € netto (ursprünglich 25.000 € netto) über die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Peine abzuwickeln. Dazu ist es erforderlich, die als Entwurf beigefügte Ergänzungsvereinbarung mit dem Landkreis Peine abzuschließen.
Auch nach Abschluss der Ergänzungsvereinbarung besteht in Absprache mit der Zentralen Vergabestelle des Landkreis Peine die Möglichkeit, unterhalb des vereinbarten Auftragswertes Vergabeverfahren über diese abzuwickeln. Davon sollte insbesondere bei geförderten Maßnahmen Gebrauch gemacht werden.
Die anliegende Ergänzungsvereinbarung zur Zweckvereinbarung vom 11.05.2016 über die Durchführung von Vergabeverfahren wird mit dem Landkreis Peine abgeschlossen.
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