Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/030-02  

 
 
Betreff: Antrag - Zeitlich begrenzte Parkdauer im Gewerbegebiet Ost, Hohenhameln
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL BuhndorfBezüglich:
2025/030-01
Federführend:Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung Bearbeiter/-in: Buhndorf, Andrea
Beratungsfolge:
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
18.12.2025    Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aufgrund der vorhandenen Parksituation wurde die Straßenverkehrsbehörde des Landkreis Peine angeschrieben und um nochmalige Überprüfung gebeten. Zur Verdeutlichung wurden Fotos sowie eine Skizze mit den parkenden LKW übersandt. Anschließend ging die folgende Stellungnahme ein.

 

Stellungnahme zur Parkregelung im Gewerbegebiet Hohenhameln
Ihr Antrag vom 25.11.2025 Begrenzung der Parkdauer im Bereich des Kreisverkehrsplatzes im Gewerbegebiet Hohenhameln

 

Vielen Dank für die Übermittlung der bildlichen Nachweise vom 25.11.2025. Ich habe die Bilder eingehend geprüft und auch vor Ort mehrfach die Situation begutachtet, um den aktuellen Parkdruck zu beurteilen.

 

Nach sorgfältiger Prüfung bin ich jedoch der Auffassung, dass derzeit nach wie vor kein Anlass besteht, verkehrsrechtlich tätig zu werden.

 

Zwar ist der Parkdruck im Bereich des Kreisverkehrsplatzes hoch, und das noch unbebaute Gewerbegebiet wird optisch durch die parkenden Fahrzeuge beeinträchtigt. Eine verkehrsrechtliche Notwendigkeit, etwa aufgrund von Gefahrenstellen, ist aktuell jedoch nicht erkennbar.

 

Wie bereits in meiner Stellungnahme vom 09.09.2025 zu dem Antrag vom 25.03.2025 ausgeführt:

  • Das Gewerbegebiet ist zwar baulich erschlossen, jedoch noch nicht durch Gewerbebetriebe belegt.
  • Es besteht derzeit weder ein konkreter Bedarf an zeitlicher Parkraumregelung noch liegen Beschwerden oder Nutzungskonflikte vor, die eine entsprechende Maßnahme rechtfertigen würden.
  • Eine vorsorgliche Beschilderung zur Steuerung zukünftigen Parkverhaltens ist nach § 45 Abs. 9 StVO nicht zulässig.

 

Die baulich klar erkennbaren Parkbuchten sind auch ohne zusätzliche Beschilderung eindeutig nutzbar. Laut VwV-StVO sollte davon abgesehen werden, Verkehrszeichen dort aufzustellen, wo der Sachverhalt bereits durch bauliche Maßnahmen hinreichend geregelt und für Verkehrsteilnehmende klar erkennbar ist.

 

Eine zusätzliche Beschilderung würde vermutlich die parkenden Lkw auf Nebenstraßen verlagern und dort neue Probleme erzeugen.

Die Nebenstraßen sind nicht dafür ausgelegt, zusätzlichen Parkdruck aufzunehmen.

Die bestehenden Parkbuchten sind ausreichend erkennbar und nutzbar; aus Sicht der Verkehrslenkung besteht daher kein Regelungsbedarf.

 

Obwohl der Parkdruck optisch sichtbar ist, entstehen daraus derzeit keine sicherheitsrelevanten Gefahren, die eine verkehrsrechtliche Maßnahme rechtfertigen würden. Eine Prüfung der Situation kann bei tatsächlicher Ansiedlung von Gewerbebetrieben und konkreten Parkproblemen erneut erfolgen.

 


Nach Beratung.


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Stammbaum:
2025/030   Antrag des Ratsmitglieds Goldbeck - Zeitlich begrenzte Parkdauer im Gewerbegebiet Ost, Hohenhameln   Fachbereich I Zentrale Dienste und Steuerung   Antrag
2025/030-01   Antrag - Zeitlich begrenzte Parkdauer im Gewerbegebiet Ost, Hohenhameln   Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung   Vorlage
2025/030-02   Antrag - Zeitlich begrenzte Parkdauer im Gewerbegebiet Ost, Hohenhameln   Fachbereich III Familie, Soziales und Ordnung   Vorlage