Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/125  

 
 
Betreff: Repowering einer Windenergieanlage in der Gemarkung Mehrum (Kakenberg)
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
02.12.2025 
Sitzung des Ortsrates Mehrum      
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
15.12.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz      
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
WEA Mehrum Kakenberg LP 25000  
WEA Mehrum Kakenberg LP 25000 EEG  
WEA Mehrum Kakenberg LP1000  
WEA Mehrum Kakenberg Schall  
WEA Mehrum Kakenberg Schattenwurf  

Die Firma RENNERT Energieprojekte betreibt zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Mehrum im Bereich Kakenberg. Diese befinden sich in einem ausgewiesenen Vorrangstandort für raumbedeutsame WEA. Eine WEA wurde bereits im Jahre 2011 repowert. Am 30.09./06.10.2010 wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Betreiber der WEA abgeschlossen, der die Inanspruchnahme der gemeindlichen Flächen regelt.

 

Die Firma plant seit geraumer Zeit die zweite WEA durch eine größere Anlage zu ersetzen. Ein 2016 beantragtes Repoweringprojekt der Firma in diesem Bereich wurde durch politischen Beschluss abgelehnt. Aus diesem Grund wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert und anschließend vom LK Peine ersetzt, so dass die immissionsrechtliche Genehmigung für die beantragte Maßnahme erteilt wurde. Am 08.03.2022 wurde ein geänderter Antrag mit einer Anpassung des Anlagentyps wieder vom LK Peine genehmigt, nachdem das Einvernehmen der Gemeinde verweigert wurde. Die WEA wurde jedoch bislang nicht errichtet.

 

Nunmehr hat der LK Peine Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) r die Errichtung (Repowering) und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-160 EP5, Leistung 5,56 MW, Nabenhöhe 166 m, Gesamthöhe 246,6 m in der Gemarkung Mehrum übersandt. Der genaue Standort ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Des Weiteren sind die dem BImSch-Antrag auszugsweise entnommen Zusammenfassungen der Gutachten über die Schallimmissions- und Schattenwurfprognose beigefügt.  

 

Aufgrund der engen Fristsetzung für die Abgabe der Stellungnahme und der politischen Beschlusslage wird das gemeindliche Einvernehmen zunächst verweigert. In dem anschließenden Anhörungsverfahren sollte das Einvernehmen für die beantragte Maßnahme jedoch erteilt werden, da die WEA nach Rücksprache mit dem LK Peine aus rechtlichen Gründen zu genehmigen ist. Dabei sollte gefordert werden, dass nach Inbetriebnahme der WEA vom LK Peine als Genehmigungsbehörde regelmäßig überprüft wird, dass die zulässigen Grenzwerte der Schall- und Schattenwurfimmissionen eingehalten werden.

 

Außerdem sollte über eine Ergänzung des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages klargestellt werden, dass dieser auch für das aktuell beantragte Projekt gilt, so dass durch die Nutzung der gemeindlichen Wegeflächen ggf. entstehende Schäden von der Firma zu beseitigen sind. Im Gegenzug wären etwaige vom LK Peine geforderte Baulasten r das aktuell beantragte Bauvorhaben von der Gemeinde Hohenhameln zu erteilen.

 


 

  1. Das gemeindliche Einvernehmen zu dem im Sachverhalt beschriebenen Bauvorhaben der Firma RENNERT Energieprojekte in der Gemarkung Mehrum wird erteilt. Dabei wird gefordert, dass nach Inbetriebnahme der WEA vom LK Peine als Genehmigungsbehörde regelmäßig überprüft wird, dass die zulässigen Grenzwerte der Schall- und Schattenwurfimmissionen eingehalten werden.

 

  1. Die im Sachverhalt beschriebene Ergänzung des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages ist mit der Firma RENNERT Energieprojekte zu vereinbaren.

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 WEA Mehrum Kakenberg LP 25000 (442 KB)      
Anlage 2 2 WEA Mehrum Kakenberg LP 25000 EEG (1366 KB)      
Anlage 3 3 WEA Mehrum Kakenberg LP1000 (343 KB)      
Anlage 4 4 WEA Mehrum Kakenberg Schall (744 KB)      
Anlage 5 5 WEA Mehrum Kakenberg Schattenwurf (569 KB)