Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Die Firma RENNERT Energieprojekte betreibt zwei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemarkung Mehrum im Bereich Kakenberg. Diese befinden sich in einem ausgewiesenen Vorrangstandort für raumbedeutsame WEA. Eine WEA wurde bereits im Jahre 2011 repowert. Am 30.09./06.10.2010 wurde ein städtebaulicher Vertrag mit dem Betreiber der WEA abgeschlossen, der die Inanspruchnahme der gemeindlichen Flächen regelt.
Die Firma plant seit geraumer Zeit die zweite WEA durch eine größere Anlage zu ersetzen. Ein 2016 beantragtes Repoweringprojekt der Firma in diesem Bereich wurde durch politischen Beschluss abgelehnt. Aus diesem Grund wurde das gemeindliche Einvernehmen verweigert und anschließend vom LK Peine ersetzt, so dass die immissionsrechtliche Genehmigung für die beantragte Maßnahme erteilt wurde. Am 08.03.2022 wurde ein geänderter Antrag mit einer Anpassung des Anlagentyps wieder vom LK Peine genehmigt, nachdem das Einvernehmen der Gemeinde verweigert wurde. Die WEA wurde jedoch bislang nicht errichtet.
Nunmehr hat der LK Peine Antragsunterlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) für die Errichtung (Repowering) und Betrieb einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-160 EP5, Leistung 5,56 MW, Nabenhöhe 166 m, Gesamthöhe 246,6 m in der Gemarkung Mehrum übersandt. Der genaue Standort ist den beigefügten Lageplänen zu entnehmen. Des Weiteren sind die dem BImSch-Antrag auszugsweise entnommen Zusammenfassungen der Gutachten über die Schallimmissions- und Schattenwurfprognose beigefügt.
Aufgrund der engen Fristsetzung für die Abgabe der Stellungnahme und der politischen Beschlusslage wird das gemeindliche Einvernehmen zunächst verweigert. In dem anschließenden Anhörungsverfahren sollte das Einvernehmen für die beantragte Maßnahme jedoch erteilt werden, da die WEA nach Rücksprache mit dem LK Peine aus rechtlichen Gründen zu genehmigen ist. Dabei sollte gefordert werden, dass nach Inbetriebnahme der WEA vom LK Peine als Genehmigungsbehörde regelmäßig überprüft wird, dass die zulässigen Grenzwerte der Schall- und Schattenwurfimmissionen eingehalten werden.
Außerdem sollte über eine Ergänzung des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrages klargestellt werden, dass dieser auch für das aktuell beantragte Projekt gilt, so dass durch die Nutzung der gemeindlichen Wegeflächen ggf. entstehende Schäden von der Firma zu beseitigen sind. Im Gegenzug wären etwaige vom LK Peine geforderte Baulasten für das aktuell beantragte Bauvorhaben von der Gemeinde Hohenhameln zu erteilen.
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