Die Gemeinde Hohenhameln hat erstmals für das Haushaltsjahr 2009 die Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung im Rechnungsstil der doppelten Buchführung geführt. Nach einem länger andauernden Prozess zur Erstellung der ersten Eröffnungsbilanz und zur Implementierung der erforderlichen Software werden die ausstehenden Jahresabschlüsse nach mehrjährigen Rückständen jetzt beschleunigt aufgeholt, so dass nun der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt werden kann.
Der nach § 128 Absatz 3 NKomVG aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, der Bilanz und dem Anhang bestehende Jahresabschluss sowie der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes und die Stellungnahme des Bürgermeisters dieser Vorlage beigefügt.
Zusammenfassend lassen sich die Eckdaten des Jahresabschlusses 2023 wie folgt darstellen:
Ergebnisrechnung:
Summe ordentliche Erträge
19.948.657,34 Euro
Summe ordentliche Aufwendungen
20.391.705,35 Euro
Ordentliches Ergebnis
-443.048,01 Euro
Außerordentliche Erträge
641.410,77 Euro
Außerordentliche Aufwendungen
2.182,05 Euro
Außerordentliches Ergebnis
639.228,72 Euro
Jahresergebnis
196.180,71 Euro
Finanzrechnung:
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
19.753.118,50 Euro
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
19.016.863,84 Euro
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit
736.254,66 Euro
Summe der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
1.931.879,20 Euro
Summe der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
7.135.207,08 Euro
Saldo aus Investitionstätigkeit
-5.203.327,88 Euro
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
5.600.000,00 Euro
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
618.866,16 Euro
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
4.981.133,84 Euro
Finanzmittelveränderung
514.060,62 Euro
Saldo haushaltsunwirksame Vorgänge
138.144,77 Euro
+/- Anfangsbestand an Zahlungsmitteln zu Beginn des Jahres
Nach § 129 Absatz 1 NKomVG ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Ende des Haushaltsjahres aufzustellen. Diese Frist war aus o.g. Gründen nicht einzuhalten, so dass die Beschlussfassung verspätet erfolgt.
Der Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis wird aus dem Bestand der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gedeckt, der Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis wird der bestehenden Überschussrücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt – siehe hierzu Beschlussvorlage 2025/110.
Der Rat beschließt nach § 129 Absatz 1 Satz 3 NKomVG über den Jahresabschluss für das Rechnungsjahr 2023.
Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage
Die Aufgabe ist
freiwillig
Pflichtaufgabe
Diese Beschlussvorlage hat
keine finanziellen Auswirkungen
Diese Beschlussvorlage hat
nachfolgende finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahme dieser
Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:
€
Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im
Haushaltsplan veranschlagt?
Ja
Haushaltsansatz
insgesamt
€
bei Produkt
Nein
Ist eine außerplanmäßig Ausgabe erforderlich?
Nein
Ja
bei Produkt
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Ist der Haushaltsansatz ausreichend?
Ja
Nein
überplanmäßige Aushabe in Höhe von
€
Deckung durch Produkt
Sachkonto
Gibt es Folgekosten?
Nein
Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:
€
Gibt es eine Gegenfinanzierung?
Nein
Ja
in Höhe von
€
bei Sachkonto
Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft
Nein
Ja
Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen: