Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln
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Am 29.06.2023 hat der Rat der Gemeinde Hohenhameln die aktuelle Fassung der Vergaberichtlinien zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2023/061).
Am 28.05.2025 hat die Landesregierung die Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Wertgrenzenverordnung (NWertVO) im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet. Diese soll insbesondere zur Beschleunigung und Vereinfachung von Vergabeverfahren dienen. Die vorliegende Verordnung zur Änderung der NWertVO sieht neben den Anpassungen des Regelungsbereichs dieser Verordnung u.a. neue Wertgrenzen für den Direktauftrag von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen (ohne die Durchführung eines Vergabeverfahrens) vor. Im Detail bedeutet das: - neue Wertgrenze für die Direktvergabe von Liefer- und Dienstleistungen von bisher 1.000 Euro netto auf 20.000 Euro netto - neue Wertgrenze für die Direktvergabe von Bauleistungen von bisher 3.000 Euro netto auf 20.000 Euro netto Die o.g. Vergaberichtlinie der Gemeinde Hohenhameln zitiert unter Ziffer 5 „Zulässigkeit von Direktaufträgen über Liefer- und Dienstleistungen oder Bauleistungen“ die nun nicht mehr gültigen Wertgrenzen von 1.000 € für Liefer- und Dienstleistungen sowie die 3.000 € für Bauleistungen. Aus diesem Grund sollte die Vergaberichtlinie der Gemeinde Hohenhameln angepasst und Direktvergaben zu den erhöhten Wertgrenzen ermöglicht werden. In der Anlage befindet sich der Entwurf der Richtlinie, in dem die Änderung bereits eingearbeitet und rot markiert wurde.
Der Gemeinderat beschließt die geänderten gem. § 28 KomHKVO erlassenen Vergaberichtlinien der Gemeinde Hohenhameln zur Bestimmung von Wertgrenzen und Maßgaben für die Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer-, Dienst- und Bauleistungen.
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