Bürgerinformationssystem der Gemeinde Hohenhameln

Vorlage - 2025/047  

 
 
Betreff: 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenhameln, Ortschaft Mehrum; Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage
Ansprechpartner:FBL Bothmer
Federführend:Fachbereich II Bauen und Umwelt Bearbeiter/-in: Bothmer, Bernd
Beratungsfolge:
Ortsrat Mehrum Anhörung
03.06.2025 
Sitzung des Ortsrates Mehrum ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz Vorbereitung
23.06.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen, Natur- und Umweltschutz (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorbereitung
Rat der Gemeinde Hohenhameln Entscheidung
26.06.2025 
Sitzung des Rates der Gemeinde Hohenhameln ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
_FNP-49Änd_Mehrum-Abgrenzung  

Die Firma Energie und Umwelt Dienstleistungen GmbH (E & U) hat einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt. Der Änderungsantrag bezieht sich auf die Ausweisung einer Sonderbaufläche für Windenergieanlagen (WEA) im nördlichen Bereich der Gemarkung Mehrum.

 

Da sich die beantragte Fche außerhalb des aktuell noch bestehenden Regionalen Raumordnungsprogrammes für den Großraum Braunschweig befindet, hat die Firma E & U auch ein entsprechendes Zielabweichungsverfahren beantragt.

 

Gem. § 245e Abs. 5 BauGB (sog. „Gemeindeöffnungsklausel“) kann eine Gemeinde eine über die Planung des Regionalverbandes hinausgehende Fläche für Windenergie unter bestimmten Voraussetzungen darstellen. Steht dieser Planung ein Ziel der Raumordnung entgegen (hier: Ausschlusswirkung für WEA im RROP) soll einem Antrag auf Abweichung von diesem Ziel stattgegeben werden, wenn der Raumordnungsplan an der von der Gemeinde für Windenergie geplanten Stelle kein Gebiet für mit der Windenergie unvereinbare Nutzungen oder Funktionen festlegt.

 

Der Rat der Gemeinde Hohenhameln hat mit Beschluss vom 27.03.2025 eine Stellungnahme zu dem sachlichen Teilprogramm Windenergie Entwurf 2025 für den Großraum Braunschweig abgegeben (s. Vorlage Nr. 2025/014). Darin wurde sich für den Erhalt der Potenzial-Teilfläche 42-04 im nördlichen Bereich der Gemarkung Mehrum ausgesprochen. Die Teilfläche 42-04 ist etwas kleiner als die beantragte Sonderbaufläche r WEA der Firma E & U.

 

Die Gebietsabgrenzung über den Änderungsbereich ist dieser Vorlage beigefügt, wobei die genaue Größe der Sonderbaufläche für WEA im weiteren Bauleitplanverfahren festzulegen ist.

 

 

 


 

  1. Für den Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenhameln wird eine 49. Änderung in der Ortschaft Mehrum gemäß der beigefügten Gebietsabgrenzung durchgeführt.

 

  1. Die Kosten der Bauleitplanung hat die Antragstellerin als Begünstigte zu tragen. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag, aus welchem hervorgeht, dass die Antragstellerin u.a. das Büro für Stadtplanung Dr.-Ing. W. Schwerdt beauftragt, ist abzuschließen.

 

  1. Es ist ein Antrag auf Zielabweichung für die geplante Sonderbaufläche für WEA beim Regionalverband Großraum Braunschweig gem. § 245e Abs. 5 BauGB zu stellen.

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen dieser Beschlussvorlage

 

Die Aufgabe ist

freiwillig

Pflichtaufgabe

 

Diese Beschlussvorlage hat

keine finanziellen Auswirkungen

 

 

Diese Beschlussvorlage hat

 

nachfolgende finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahme dieser

Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr:

 

Ist die Maßnahme dieser Beschlussvorlage im laufenden Haushaltsjahr im

Haushaltsplan veranschlagt?

Ja

Haushaltsansatz

insgesamt

                 

bei Produkt

 

Nein

 

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja

 

bei Produkt

 

 

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Ist der Haushaltsansatz ausreichend?

Ja

Nein

 

überplanmäßige Ausgabe in Höhe von

 

Deckung durch Produkt

 

Sachkonto

 

Gibt es Folgekosten?

Nein

Im ersten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im zweiten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Im dritten auf das laufende Haushaltsjahr folgende Jahr:

Gibt es eine Gegenfinanzierung?

Nein

Ja

in Höhe von

bei Sachkonto

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

Nein

Ja

 

Gegebenenfalls ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

 

 

 

 

 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 _FNP-49Änd_Mehrum-Abgrenzung (301 KB)